Deutscher Bundestag (BT)
Bundesregierung: Ausbau der Kinderbetreuung nicht in Gefahr
Familie / Antwort
Mehr zu: Bildungsausgaben, Frühkindliche Bildung, Kinderkrippe, Nordrhein-Westfalen, Kindergarten / Vorschule(hib/CHE/STO) Die Bundesregierung sieht den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze durch die Kommunalverfassungsbeschwerde mehrerer nordrhein-westfälischer Städte nicht gefährdet.
Das schreibt sie in ihrer Antwort (17/1472) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1335), in der diese die Auffassung vertreten hatte, durch die Klage gerate der Kita-Ausbau unter "erheblichen Druck". Die Klage richtet sich gegen die finanziellen Folgen des Kinderförderungsgesetzes, von dem die Kommunen erhebliche Nachteile befürchten.
Die Bundesregierung stellt demgegenüber fest: "Mit dem Kinderförderungsgesetz, dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz und der Verwaltungsvereinbarung 'Kinderbetreuungsfinanzierung` 2008 bis 2013 sind die zur Umsetzung der Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren erforderlichen legislativen Akte erlassen und in Kraft." Zu den möglichen Folgen der Klage konnte die Regierung keine Angaben machen.
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