Die Bildungskonzeption kann verbindlich starten - das ist das Resümee der Regionalkonferenzen, die heute in Schwerin zu Ende gehen. Damit ist ein wesentlicher Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der Landesregierung erfüllt.
Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Bildungsminister, Henry Tesch, bedankte sich bei den Mitgliedern der Projektgruppe, die er 2008 mit der Erarbeitung der Konzeption beauftragt hatte, für ihre Arbeit: "Dass wir die Bildungskonzeption bereits zum 1. September 2010 verbindlich in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege einführen können, haben wir dem großen Engagement der Projektgruppe zu verdanken. Sie hat es ausgezeichnet verstanden, die Herausforderungen in der frühkindlichen Bildung für 0- bis 10-jährige Kinder mit allen Partnern herauszuarbeiten und in praxistaugliche Handlungsrahmen zu übersetzen."
Die heutige Regionalkonferenz in Schwerin setzt nach den Regionalkonferenzen in Neubrandenburg, Greifswald und Güstrow in diesem und im vergangenen Jahr eine deutliche Zäsur:
Die Bildungskonzeption, die verbindlich in Paragraph 1 des neuen Kindertagesförderungsgesetzes festgeschrieben ist, wird zum kommenden Schuljahr 2010/2011 eingeführt.
Das "Fundament"
Bildungs- und Erziehungsbereiche (Ziele/Standards am Ende der Kita-Zeit)
Übergänge gestalten:
Konzeption zur Arbeit im Hort
Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
Darüber hinaus wird die Konzeption im Jahre 2011 durch folgende Kapitel erweitert:
Die Bildungskonzeption wird in den nächsten Jahren kontinuierlich fortgeschrieben.
Sie gibt Anleitung und Anregung, jedes Kind entsprechend seiner individuellen Voraussetzungen in seinen Lernprozessen zu begleiten und zu unterstützen.
Schon jetzt haben viele Weiterbildungseinrichtungen des Landes die Themen der Bildungskonzeption in die Fort- und Weiterbildungsangebote aufgenommen, die flächendeckend fortgesetzt werden.
Bereits 2011 ist eine Landesfachtagung geplant, um die ersten Erfahrungen im Umgang mit der Bildungskonzeption auszutauschen und neue Erkenntnisse in die Fortschreibung der Konzeption einfließen zu lassen.
Minister Tesch: "Dieses Prinzip der Einbeziehung aller Beteiligten an diesem Prozess hat sich sehr bewährt. Wir wollen die guten Kontakte zwischen den Partnern, die sich um die Entwicklung der Jüngsten kümmern, nicht wieder abreißen lassen."
Für die inhaltliche Ausgestaltung der frühkindlichen Bildung stellt das Land jährlich 5 Millionen Euro zur Verfügung.
Mehr dazu auch unter www.bildung-mv.de
Einführung eines Rahmenplanes für die zielgerichtete Vorbereitung von Kindern in Kindertageseinrichtungen auf die Schule (gültig für die letzten zehn Monate vor dem voraussichtlichen Schuleintritt nach § 3 Abs. 2 des KiföG M-V, umfasst arbeitstäglich eine Förderung von bis zu vier Stunden am Vormittag/verantw. Sozialministerium)
Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte, die in diesen 10 Monaten mit den Kindern arbeiten/ verantw. Sozialministerium
Das Bildungsministerium erhält die Zuständigkeit für die frühkindliche Bildung in folgenden Bereichen
Minister beruft Projektgruppe zur Entwicklung einer Bildungskonzeption für 0-bis 10jährige Kinder in M-V
Arbeit in der Projektgruppe
Regionalkonferenzen zur Diskussion der Kapitel
Öffentliche Anhörung via Internet zu den Kapiteln
Vorstellung auf Bildungsserver www.bildung-mv.de
Beginn der Erarbeitung neuer Themen
Erteilen von Forschungsaufträgen
Zusammenarbeit mit Weiterbildungsträgern und Beginn von Weiterbildungen zu den o.g. Themen
Regionalkonferenzen zur Diskussion der Kapitel:
Einführung der Bildungskonzeption
Landesweite Fachtagung zur Einführung der Bildungskonzeption, Auswertung der Forschungsvorhaben, Beginn der Evaluation