Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Einfachere Verfahren, frühere Entscheidung
Eltern und Verwaltung tagten zur Schulhelfer-Problematik
Mehr zu: Berlin, Förderschule, Handikap, Inklusion, Schulhelfer, Schulverwaltung, SchuleErstmalig sind alle Anträge für Schulhelfer an Berliner Schulen bereits vor den Sommerferien geprüft und – soweit dies gemäß der haushaltsmäßigen und rechtlichen Vorgaben möglich ist – bewilligt worden. Mit den um mehrere Monate früheren Entscheidungen haben Eltern und Schulen Planungssicherheit und wissen, mit welcher Unterstützung beeinträchtigte Kinder und Jugendliche im kommenden Schuljahr im Unterricht begleitet werden. Darauf wies die Verwaltung beim letzen Treffen des "Runden Tisches zur Schulhelferproblematik" hin.
In einigen Fällen konnten allerdings die Anträge auf den Einsatz von Schulhelfern nicht bewilligt werden. Gründe waren z.B. das Fehlen einer Antragsberechtigung (z.B. sonderpädagogischer Förderstatus) oder aber die fehlende Notwendigkeit, weil in ausreichendem Maße sonstiges Personal zur Verfügung steht.
Das schnellere Vorgehen ist das Ergebnis von Verfahrensveränderungen; über Schulhelferanträge wird jetzt dezentral in den Außenstellen entschieden. Die Verwaltung selbst hat parallel dazu ein neues Controllingverfahren in den Bezirken durchgeführt und sich vor Ort von den Bedingungen für die Beschulung beeinträchtigter Kinder überzeugt. Die Schulaufsichten wurden entsprechend diesen Ergebnissen des Controllings beraten.
Vorteil des neuen Verfahrens ist auch, dass nun vor Ort in Kenntnis der individuellen Situation des einzelnen Kindes und der besuchten Schule zielgerichteter entschieden werden kann, in welchem Umfang "Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe" erforderlich sind.
Der Etat für das Haushaltsjahr 2010 beträgt 8,3 Millionen Euro, für das kommende Jahr 2011 8,7 Millionen Euro.
Bildungssenator Zöllner: "Das neue Verfahren führt dazu, dass alle Beteiligten – Eltern wie Schulen – früher und genauer wissen, welche Schulhelfer-Unterstützung möglich ist. Es ist auch sichergestellt, dass alle personellen Ressourcen für die Unterstützung beeinträchtigter Kinder effizienter eingesetzt werden. Damit ist ein höheres Maß an passgenauer Unterstützung und Ausgabenkontrolle gewährleistet".
Auf Initiative des Landeselternausschusses haben sich Elternvertreter und Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Bildung seit Januar 2010 dreimal getroffen, um über die Thematik der Schulhelfersituation im Land Berlin zu beraten ("Runder Tisch"). Gegenstand der Gespräche waren die neue Verwaltungsvorschrift "Schulhelfer" sowie deren praktische Umsetzung in den Berliner Bezirken.
Verfahrensschritte wurden transparent dargestellt und Anregungen der Elterninitiativen aufgegriffen. So soll für schwerstmehrfach behinderte Kinder (Förderstufe II) künftig die Notwendigkeit eines jährlichen Antrags auf Schulhelferstunden entfallen. Ein einziger Antrag - und dessen grundsätzliche Bewilligung - würde dann für mehrere Jahre gelten.
Der Runde Tisch hat am heutigen Tage letztmalig getagt. Gegenstände der heutigen Diskussion waren unter anderem die Auswertung der Ergebnisse zu den Controlling-Maßnahmen sowie Eckpunkte für eine weiterentwickelte Schulhelfer-Verordnung. Neben der erwähnten Vereinfachung der Anträge für schwerstmehrfach behinderte Kinder gehört dazu auch, dass weiterhin in begründeten Ausnahmefällen ein Schulhelfereinsatz an Förderzentren möglich sein soll. Beide Seiten würdigten die konstruktive Gesprächsatmosphäre und das hohe Engagement aller Beteiligten.
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