Statistisches Bundesamt (DESTATIS)
Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Gerichte in Deutschland im Jahr 2009 in rund 12 200 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist Paragraf 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In rund 9 500 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.
Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen. Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein Jugendamt wurde in 2 300 Fällen (24%) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist die Befugnis verbunden, Entscheidungen des alltäglichen Lebens zu treffen.
Die Zahl der gerichtlichen Maßnahmen zum Sorgerechtsentzug ist deutschlandweit gegenüber 2008 leicht zurückgegangen (- 0,7%). In den einzelnen Bundesländern gab es dagegen teilweise gravierende Veränderungen. Rückgängen zwischen 25% und 36% in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Berlin stehen Anstiege zum Beispiel in Bayern (14%), Schleswig-Holstein (16%), Brandenburg (18%) und dem Saarland (31%) gegenüber.
Weitere kostenlose Informationen gibt es im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen unter dem Suchwort "Sorgerecht".
Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Dorothee von Wahl, Telefon: (0611) 75-8167, E-Mail:
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