Ministerium für Bildung des Saarlandes
Umsetzung der UN-Behindertenkonvention im Bildungsbereich unter Federführung des Bildungsministeriums
Mehr zu: Integration, Realschule, Saarland, SchuleDas saarländische Bildungsministerium weist die Behauptung der Saarbrücker Zeitung, man mogele sich an dem Thema der sonderpädagogischen Förderung behinderter Schülerinnen und Schüler an Regelschulen vorbei, strikt zurück. "Die Federführung bei der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention im Bildungsbereich liegt im saarländischen Ministerium für Bildung. Hier wurden in den vergangenen Monaten bereits richtungsweisende Maßnahmen eingeleitet.
So wird beispielsweise derzeit an einer Änderung der Integrationsverordnung des Saarlandes gearbeitet, die den Eltern behinderter Kinder ein echtes Wahlrecht darüber einräumen soll, ob sie ihr Kind in einer Förder- oder in einer Regelschule unterrichten lassen wollen", erklärte Bildungsminister Klaus Kessler. "Zudem haben sowohl meine zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch ich zu dieser Thematik mehrere ausführliche Gespräche mit den betreffenden Interessenverbänden geführt", hielt Kessler fest.
Kessler wies außerdem darauf hin, dass ein Vertreter des saarländischen Ministeriums für Bildung in jenem Arbeitskreis der Kultusministerkonferenz tätig ist, der die sonderpädagogische Empfehlung im Hinblick auf die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention überarbeitet.
Laut Kessler findet Anfang September 2010 ein erstes Treffen der interministeriellen Arbeitsgruppe statt, die darüber beraten soll, wie die Maßnahmen der einzelnen saarländischen Ministerien zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention besser miteinander vernetzt werden. "Bei diesem Treffen ist selbstverständlich ein Vertreter des Bildungsministeriums anwesend, setzt sich doch ein wichtiger Teil der UN-Behindertenkonvention mit Bildungsthemen auseinander", betonte Kessler.
"Der im Zeitungsartikel beschriebene Beirat, der sich am 1. Juli 2010 auf Einladung des saarländischen Arbeits- und Sozialministeriums konstituiert hat, beschäftigt sich mit den Aspekten der UN-Behindertenkonvention, die vorrangig in den Zuständigkeitsbereich des Arbeits- und Sozialministeriums fallen. In diesem Beirat ist das Ministerium für Bildung nicht vertreten. Aus diesem Grund hat das Bildungsministerium zu dessen konstituierenden Sitzung keine Einladung erhalten", so Kessler.
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