Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)
Eltern der 5. Klassen an Starterschulen genießen Vertrauensschutz
Mehr zu: Hamburg, Primarschule, Schulentwicklung, SchuleIn den letzten Tagen hat die Initiative "Wir wollen lernen" in verschiedenen Massenmails Behauptungen aufgestellt, die die Eltern der Fünftklässler an den 23 Starterschulen verunsichern müssen. Deshalb die folgende Klarstellung:
Mit den Eltern der Fünftklässler an den Starterschulen wurde zum 1.8.2010 ein Schulverhältnis begründet. Den Eltern ist von der Behörde mitgeteilt worden, dass Ihre Kinder an der betreffenden Schule angenommen worden sind und dort im Schuljahr 2010/11 die 5. Klasse besuchen können. Dadurch haben sie Vertrauensschutz und damit das Recht erworben, dass ihre Kinder den zugesagten Schulplatz auch bekommen.
Die Behörde darf das eingegangene Schulverhältnis deshalb nicht aufkündigen und die Kinder zwangsweise umschulen. Die Eltern selber können jedoch jederzeit ihre Kinder ummelden, wenn sie dies wünschen.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird die Eltern in einem weiteren Brief informieren und Beratung anbieten.
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