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Hamburg

Kleine Klassen, Stadtteilschulen, Ganztagsschulen und mehr Integration

Neues im Schuljahr 2010/2011

Mehr zu: Bildungsregion, Förderunterricht, Fremdsprachen, Hamburg, Inklusion, Integration, Klassenfrequenz, Schulentwicklung, Schulgesetz, Stadtteilschule, Statistik, Volksentscheid, Schule
Hamburg, 17.08.2010 -

Bildungssenatorin Christa Goetsch hat heute einen Ausblick auf das kommende Schuljahr gegeben und die Neuerungen an Hamburgs Schulen vorgestellt. "Kleinere Klassen in den Grundschulen, die Einführung der neuen Schulform Stadtteilschule, weitere Ganztagsschulen, individuelle Förderung statt Klassenwiederholung, das sind nur einige der vielen Verbesserungen, die im kommenden Schuljahr umgesetzt werden", sagte Christa Goetsch.

Ebenfalls im neuen Schuljahr beginnen der Englischunterricht ab der 1. Klasse, Verbesserungen im Übergang von der Schule in den Beruf und die Gründung Regionaler Bildungskonferenzen. "Diese Schritte zu einem leistungsfähigeren und gerechteren Schulsystem bleiben auch ohne die Einführung der Primarschule wichtig und sinnvoll", betonte die Bildungssenatorin. Besonders hob Christa Goetsch hervor, dass mit diesem Schuljahr auch die Umsetzung der UN-Konvention zur Gleichstellung von Behinderten beginnt, nach der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf das uneingeschränkte Recht haben, an einer Regelschule unterrichtet zu werden: "Diese Kinder gehören dazu und ich freue mich, dass sie in Zukunft auch das Recht haben werden, gemeinsam mit allen anderen in die Schule zu gehen."

Zur Organisation des Schulanfangs, nachdem die geplante Einführung der Primarschule an einem Volksentscheid gescheitert ist, erklärte die Bildungssenatorin: "Alles startet in diesem Schuljahr so wie geplant. Alle Schülerinnen und Schüler haben den Schulplatz, der ihnen vor den Ferien zugesagt wurde. Mit den Schulleitungen haben wir alle Regelungen und Verfahren wegen der nun notwendigen Änderungen besprochen. Die Schulen und die Schülerinnen und Schüler können gut in das neue Schuljahr starten."

Kleine Klassen

An den Grundschulen werden die Klassen auf maximal 23 Schülerinnen und Schüler verkleinert, in benachteiligten Stadtteilen auf maximal 19. Begonnen wird in diesem Schuljahr mit den ersten Klassen.

Stadtteilschulen

Ab dem Schuljahr 2010/2011 starten 51 Stadtteilschulen. Es beginnt zunächst die siebte Jahrgangsstufe mit dem Unterricht nach den neuen Bildungsplänen für die Stadtteilschule. Dieser wird dann schrittweise bis zum Schuljahr 2013/14 vollständig in allen Jahrgangsstufen eingeführt wird. Stadtteilschulen umfassen künftig die Jahrgangsstufen 5 bis 13. Sie bieten die Möglichkeit, zu allen Schulabschlüssen bis hin zum Abitur zu gelangen. Sie bereiten auf die Aufnahme eines Studiums genauso vor wie auf den Übergang in eine Berufsausbildung. Wichtige Elemente der Stadtteilschule sind:

  • das individualisierte und praxisorientierte Lernen auf allen Anforderungsniveaus,
  • die verbindliche Kooperation mit beruflichen Schulen,
  • das lange Offenhalten des individuell erreichbaren Abschlusses.

An 12 Stadtteilschulen werden neue eigenständige Oberstufen eingerichtet mit Jahrgangsstärken von bis zu 90 Schülerinnen und Schülern. In diesem Schuljahr beginnt die 11. Klasse, die die Schülerinnen und Schüler inhaltlich und methodisch auf den Besuch der Studienstufe vorbereitet.

15 Ganztagsgrundschulen

Im nächsten Schuljahr werden insgesamt 15 Ganztagsgrundschulen eingerichtet (fünf offene, zwei teilgebundene und drei gebundene Ganztagsschulen sowie an fünf Standorten Ganztagsschulen in Kooperation mit benachbarten Horten). An 11 weiteren Grundschulen ist die Einführung der Ganztägigkeit für das Schuljahr 2011/12 geplant.

Individuelle Förderung statt Klassenwiederholung

Gemäß den Übergangsregelungen des Hamburgischen Schulgesetzes startet das Konzept "Individuelle Förderung statt Klassenwiederholung" im Schuljahr 2010/11 planmäßig in den Jahrgangsstufen 4 und 7. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler die Leistungsanforderungen in einem oder mehreren Fächern nicht erfüllt, schließt die Schule mit ihm oder ihr unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten eine Lern- und Fördervereinbarung. Darin werden die Maßnahmen zusätzlicher individueller Förderung und die Verpflichtungen der Schule und der Schülerin bzw. des Schülers festgelegt.

Integrative Beschulung von Kindern mit Förderbedarf

Das geltende Schulgesetz gibt Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erstmals das uneingeschränkte Recht, allgemeine Schulen zu besuchen. Die Übergangsregelung sieht vor, dass dies in diesem Schuljahr beginnend mit den 1. und 5. Klassen umgesetzt wird. Im kommenden Schuljahr werden insgesamt 746 Schülerinnen und Schüler integrativ beschult, 329 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 1 und 417 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 5, davon 119 an Starterschulen und 10 an Gymnasien.

Die Schulen erhalten für diese Kinder zusätzlich rund 71 Lehrerstellen und 15 Stellen für pädagogisch-therapeutisches Personal. Im Schuljahr 2010/11 wird es insgesamt 79 neue Integrationsstandorte geben. Im Jahrgang 1 sind 46 neue Standorte vorgesehen, 30 davon mit drei und mehr Schülerinnen und Schülern sowie 16 mit Einzel- oder Zweierintegration. Im Jahrgang 5 wird es 33 neue Standorte geben, 22 davon mit drei und mehr Schülerinnen und Schülern sowie 11 mit Einzel- oder Zweierintegration. Für die neuen Integrationsstandorte bietet das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung ein Fortbildungsprogramm an, Begleitung und individuelle Beratung stehen zur Verfügung.

Englisch ab Klasse 1

Wie geplant wird das Fach Englisch ab der 1. Jahrgangsstufe zum Schuljahr 2010/11 flächendeckend in Hamburg eingeführt, so dass der Unterricht erstmalig allen Hamburger Schülerinnen und Schülern erteilt wird. Damit wird einem Wunsch vieler Eltern entsprochen, in der Schule nahtlos an erste gewonnene Erfahrungen in der Fremdsprache in Vorschule oder Kita anzuknüpfen. Die Lehrkräfte an Grundschulen werden seit Jahren in mehrtägigen Kompaktseminaren am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung für diese Aufgabe qualifiziert.

Regionale Bildungskonferenzen

Auf der Grundlage des § 86 Hamburgisches Schulgesetz werden ab Herbst 2010 Regionale Bildungskonferenzen ihre Arbeit aufnehmen Das Konzept wurde behördenübergreifend unter Einbeziehung der sieben Bezirke, der Fachbehörden BSB, BSG, BSU, BKSM und der Senatskanzlei erarbeitet. Ziel der Bildungskonferenzen ist es, ein an den Bedürfnissen der Familien ausgerichtetes Bildungs-, Beratungs-, und Erziehungsangebot in der Region sicherzustellen und ressortübergreifend die Kräfte in den Bereichen Bildung, Beratung und Erziehung einer Region zu vernetzen.

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