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Pressemeldung von: Behörde für Wissenschaft und Forschung, Freie und Hansestadt Hamburg

Hochschulverwaltung wird weiter entbürokratisiert

Einheitliches "Identity Management" soll zu Vereinfachungen für Studierende und Verwaltung führen

Hamburg, 31.08.2010

Der Senat hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, durch den die Nutzerverwaltung der IT-Systeme der sechs staatlichen Hamburger Hochschulen und der Staats- und Universitätsbibliothek Carl von Ossietzky vereinfacht und entbürokratisiert werden soll.

Die Hochschulen und die Staats- und Universitätsbibliothek werden schrittweise eine einheitliche, institutionsübergreifende Identitätsverwaltung – ein sogenanntes "Identity Management" – für die verschiedenen von ihnen betriebenen IT-Verfahren einrichten. Hierzu gehören insbesondere die hochschuleigenen Campus-Managementsysteme, das Ausleihsystem der Staats- und Universitätsbibliothek sowie gemeinsam genutzte Online-Datenbanken im Wissenschaftsbereich. Ziel ist es, die Verwaltungsabläufe sowohl für die Studierenden als auch für die beteiligten Verwaltungseinrichtungen zu vereinfachen und die Servicequalität und Leistungsfähigkeit des Hochschulstandorts Hamburg weiter zu verbessern.

Der vom Senat beschlossene Gesetzentwurf schafft die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen. Der Datenschutz wird dabei durch eine strenge Trennung von Identitäts- und Fachdaten gewährleistet: So wird es beispielsweise zwar ermöglicht, aus dem Datenbestand des Ausleihsystems der Staats- und Universitätsbibliothek die aktuelle Anschrift zu übermitteln, weil diese für die Identifikation des Nutzers erforderlich ist. Welche Bücher der Nutzer ausgeliehen hat, darf aber nicht mitgeteilt werden. Bei der Entwicklung des Systems war der Hamburger Datenschutzbeauftragte von Anfang an intensiv eingebunden. Seine Hinweise und Vorschläge sind im Gesetzentwurf berücksichtigt.

Bisher treten Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Professorinnen und Professoren und andere Angehörige des Personals der Hochschulen in verschiedenen Einrichtungen als Nutzer auf. So ist beispielsweise eine Lehramtsstudierende im Fach Musik nicht nur bei zwei Studierendensekretariaten, nämlich der Universität Hamburg und der Hochschule für Musik und Theater Hamburg mit deren jeweiligen Studien-Infonetzen registriert, sondern muss sich auch für die Nutzung der Staats- und Universitätsbibliothek, der verschiedenen Fachbereichsbibliotheken und des Regionalen Rechenzentrums jeweils gesondert anmelden. Zieht die Studierende um, muss sie die Anschriftenänderung all diesen Einrichtungen jeweils gesondert mitteilen. Im neuen System genügt eine einmalige Mitteilung.


Zur Veröffentlichung freigegeben - Behörde für Wissenschaft und Forschung, Freie und Hansestadt Hamburg / bildungsklick.de


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