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Kinderarmut

Besondere Bedarfe junger Menschen bei neuem Hartz-IV-Satz nicht enthalten

Mehr zu: Bildungsausgaben, Bildungschancen, Bildungspaket, Jugendhilfe und Sozialarbeit, Kinderarmut, Sonderthemen
Berlin, 27.09.2010 -

"Die besonderen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sind in den neu berechneten und nicht erhöhten Regelsätzen der Sozialleistungen leider nicht enthalten", sagt Alexander Bühler, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR).

Die Vorschläge der Sozialministerin Ursula von der Leyen sind deswegen unbefriedigend. In der aktuellen Diskussion erinnert der DBJR an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2010, wonach das Existenzminimum auch die soziokulturelle Teilhabe enthalten muss. Aus Sicht des DBJR ist es der falsche Weg, gesellschaftliche Teilhabe durch Sachleistungen zu ermöglichen, beispielsweise durch Gutscheine. Das würde nämlich bedeuten, einen Katalog von Angeboten und Aktivitäten der soziokulturellen Teilhabe zu definieren. "Das ist nicht möglich, weil ein solcher Katalog nie alle Möglichkeiten der Teilhabe abdecken könnte und betroffene Kinder- und Jugendliche weiter nur eingeschränkt an der Gesellschaft teilhaben können", sagt Alexander Bühler.

Außerdem können Kinder und Jugendliche beim Erstellen eines solchen Katalogs nicht selbst entscheiden, wie sie im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel an der Gesellschaft teilhaben wollen. "Ihre Selbstbestimmung wäre damit empfindlich eingeschränkt", betont Alexander Bühler. Kinder und Jugendliche befinden sich in einer besonderen Situation. Sie brauchen im Wachstum eine gesunde und ausreichende Ernährung. Sie müssen in ihrer Freizeit und bei Aktivitäten mit Gleichaltrigen Erfahrung sammeln und Freiräume gestalten. Auch atypische Bedarfe müssen übernommen werden, beispielsweise spezielle Medikamente. Sie brauchen während ihrer Schulzeit und Ausbildung eine Grundausstattung, die höher ist, als die berechneten Regelsätze. Für die Bildung junger Menschen muss unbedingt eine geeignete Infrastruktur von hoher Qualität vorhanden sein. Leistungen – etwa das Mittagessen in Ganztagsschulen – sieht der DBJR nicht als Sachleistung zur Garantie der gesellschaftlichen Teilhabe. Solche Leistungen müssen selbstverständlicher Teil der Ganztagsschule sein und sind damit Elemente der Daseinsvorsorge.

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