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Auszeichnungen

"Jakob Muth-Preis für inklusive Schule" geht nach Berlin, Borken und Flensburg

Deutsches Schulsystem liegt beim gemeinsamen Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern im internationalen Vergleich zurück

Mehr zu: Bildungschancen, Förderschule, Handikap, Inklusion, Schulstruktur, Statistik, Schule
Bonn, 25.10.2010 -

Der "Jakob Muth-Preis für inklusive Schule" wird am kommenden Donnerstag an die Heinrich-Zille-Grundschule in Berlin, die Montessori-Gesamtschule in Borken (NRW) und die Waldschule in Flensburg verliehen. Für ihren vorbildlichen gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern erhalten die drei Schulen jeweils ein Preisgeld von 3.000 Euro.

Projektträger des zum zweiten Mal vergebenen Jakob Muth-Preises sind der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, die Deutsche UNESCO-Kommission und die Bertelsmann Stiftung. Gemeinsames Lernen von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern ist in Deutschland noch immer die Ausnahme. Die Inklusionsquote, der Anteil von Kindern mit Förderbedarf, die eine Regelschule besuchen, ist hierzulande im internationalen Vergleich äußerst gering. Im Jahr 2008 lag die Quote bei bundesweit 18,3 Prozent. In Spanien, Italien oder den skandinavischen Ländern besuchen dagegen fast alle Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine allgemeine Schule. Unter den deutschen Bundesländern sind Schleswig-Holstein, Berlin und Bremen die Spitzenreiter.

Das deutsche Förderschulsystem erweist sich häufig als Sackgasse für die weitere Entwicklung behinderter Kinder. Fast drei Viertel der Förderschüler bleiben ohne berufsqualifizierenden Schulabschluss. Größeren Erfolg verspricht die "inklusive Schule", wie sie auch die seit Anfang 2009 für Deutschland verbindliche UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung fordert. Nach einer repräsentativen Umfrage der Bertelsmann Stiftung gibt es in der deutschen Bevölkerung einen großen Rückhalt für Inklusion: 67 Prozent sprechen sich für gemeinsames Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern aus.

"Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen", sagt Hubert Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. "Die diesjährigen Gewinner des Jakob Muth-Preises und viele weitere Bewerberschulen haben inklusive Wege gesucht. Sie sind gute Beispiele für andere Schulen, indem sie eindrucksvoll zeigen, wie eine Schule gestaltet werden kann, damit Kinder mit und ohne Behinderungen sie gemeinsam besuchen können. Ihnen allen meinen herzlichen Glückwunsch."

"Inklusive Bildung weltweit ist ein zentrales Anliegen der UNESCO. Inklusion muss als übergreifendes Prinzip sowohl die Bildungspolitik als auch die Bildungspraxis leiten", so Professor Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission. Inklusion erfordere, dass sich das Bildungssystem flexibel an die Bedürfnisse aller Kinder anpassen könne. "Um Bildungsgerechtigkeit zu verwirklichen, muss unser Bildungssystem allen Kindern ermöglichen, in einem gemeinsamen Unterricht voll am schulischen Leben teilzuhaben. Dafür brauchen wir Vorbilder – wie unsere Preisträgerschulen – die zeigen, wie Inklusion lebendig gestaltet werden kann."

"Die Preisträgerschulen beweisen, dass Leistung und Gerechtigkeit im Bildungssystem keine Gegensätze sind", betont Dr. Brigitte Mohn, Vorstandsmitglied der Bertelsmann Stiftung. "Inklusive Schulen können herausragende Leistungen im kognitiven, künstlerischen und sozialen Bereich hervorbringen. Daher müssen wir das Veränderungstempo in Deutschland deutlich erhöhen und beim gemeinsamen Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern international Anschluss finden."

Der Preis ist benannt nach einem Vorkämpfer und Wegbereiter des gemeinsamen Lernens von behinderten und nicht behinderten Kindern, dem Pädagogen Jakob Muth (1927-1993). Mit der Auszeichnung wollen die Projektträger positive Beispiele für gemeinsamen Unterricht bekannt machen und zur Nachahmung anregen. Insgesamt hatten sich 113 Schulen aller Schulformen aus ganz Deutschland für den Jakob Muth-Preis beworben. Die Preisverleihung findet am 28. Oktober 2010 um 12.00 Uhr in der Berliner Bertelsmann Repräsentanz, Unter den Linden 1, statt. Rückfragen an:

Ulrich Kober, Bertelsmann Stiftung, Telefon: 0 52 41 / 81-81 598 Katja Römer, Deutsche UNESCO-Kommission, Telefon: 02 28 / 60 497-17 Benedikt Bünker, Büro Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Telefon: 0 30 / 18 52 72 723 Hintergrundinformationen und Kurzporträts der Siegerschulen finden Sie unter www.jakobmuthpreis.de

Ansprechpartner

2 Kommentare (es gelten unsere Kommentarregeln)
von Thomas Wasilewski, am 23.02.2011, 15:03

Der HERR ist nahe bei denen, die zerbrochnes Herzens sind, und hilft

denen, die ein zerschlagen Gemüt haben. (Psalm 34, 19)

>

Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und

Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung.

(Verfassung für das Land NRW)

>

Gottes Wille, die Verfassung des Landes NRW und die

UN-Behindertenkonvention sind Sprengstoff für die festgefahrene

Schullandschaft. Die Schulen selektieren und sortieren fleißig weiter

unter den Augen des Parlaments und des Volkes.

>

Beruflicher Corpsgeist, falsch verstandene Solidarität unter Kollegen,

politischer Fraktionszwang, politische Interessen und Abwägungen,

ökonomische Zwänge boykottieren seit Jahrzehnten die überfälligen

Veränderungen im Schulsystem.

Die Trägheit des Bildungswesens, die Interessen der

sonderpädagogischen Lehrer am bestehenden Sonderschulsystem, der

Mangel am politschen Willen zu investieren führt dazu, dass die Eltern

gegen die SELEKTION zur Förderschule klagen.

>

Lösungen sind durchaus vorhanden, werden aber leider beharrlich

ignoriert, da sie bestehende Strukturen in Frage stellen. Wer soll

glauben dass sich die Bildungsministerin mit der Lehrerschaft anlegt?

Herauskommen wird ein fauler Kompromiss der niemanden gerecht wird.

>

Hinzu kommt, dass der wirkliche Einfluss der Eltern in der Schule

gegen Null tendiert. Das heißt, unsere Kinder sind der Schule

ausgeliefert und wenn man etwas in der Schule kritisiert, bekommt es

am Ende immer das eigene Kind zu spüren.

>

Von den Bürgern wird Zivilcourage gefordert, "für die Würde jedes

einzelnen einzutreten".

Sobald aber einer den Mainstream der herrschenden Rückwärtsgewandten

und der Kleingeister verlässt, beginnt der alltägliche Kampf. Am

meisten ängstigt es, allein zu stehen, wenn wir uns öffentlich

einmischen und zum Schluss als Querulant dazustehen.

>

Die deutschen Förderschulen finden keine internationale Anerkennung -

noch können sie Bildungserfolgen ihrer Schüler vorweisen. Die

deutschen Förderschulen widersprechen der UN-Behindertenkonvention

doch "Unrecht gewinnt oft Rechtscharakter dadurch, dass es häufig

vorkommt" Langfristige gesellschaftliche Teilhabe kann nicht durch

Ausgrenzung erreicht werden. Das deutsche Sonderschulwesen steht damit

in der nationalen und internationalen Kritik, die Chancengleichheit von Kindern zu behindern.

Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in

Deutschland in Kraft.

Doch die Zwangszuweisungen zur Förderschule sind in NRW noch möglich.

Die Rechtsposition wird von der Kultusministerkonferenz vorgegeben,

die behauptet, dass die Ratifizierung der UN-Konvention durch den Bund

und die Länder keinen einklagbaren individuellen Rechtsanspruch auf

gemeinsames Lernen begründet.

Ade Verfassung, Gottes Wille und UN-Behindertenkonvention!

>

Mein Sohn David hat eine LRS, seit 1979 gibt es einen LRS Erlass, der

in den Schulen kaum umgesetzt wird. Die Grundschule möchte dass "David

zur Förderschule geht".

Mit der Petition I.3/15-P-2010-02185-00 Landtag NRW, einen offenen

Brief an Frau Ministerin Löhrmann und einem Schreiben an UNO

Generalsekretär Ban Ki-Moon kämpfe ich um seine Würde.

Die individuelle Förderung an der Grundschule muss ich fast täglich

erbitten!

>

"Kein Kind darf verloren gehen".

Sprüche aus der Wahlkampfmaschine. Lippenbekenntnisse!

Entscheidungen werden auf den Nimmerleinstag vertagt und die Leidtragenden sind Kinder und Eltern.

Denn je länger ein Schüler eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen besucht, desto ungünstiger entwickeln sich seine Leistungen (Studie / Bertelsmann Stiftung).

von Behinderter, am 09.03.2011, 09:31

Lieber Herr Wasilewski mit Ihrem Kommentar haben sie ja soooo recht. Solange es aber diese Aussonderungs-Institutionen gibt, wird sich für die Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf nicht ändern. Die sog. Förderschulen, d.h. die dort ausgesonderte Lehrerschaft kämpft um jeden Schüler, schickt ihre Beratungslehrer in jede Schule, die vor Problemen mit jungen Menschen steht. Beratung heisst dann Aussonderung, Überleitung in eine dieser Sonderanstalten.

Je nach Schultyp sind die Lern-Verhältnisse dort sehr unterschiedlich, teilweise katastrophal. Dies weiss aber die Öffentlichkeit, der Steuerzahler nicht und das wird ihm auch nicht bekannt (gemacht). Es wäre nämlich das Ende eines hoch- und überbezahlten Bildungs-(Aussonderungs-)ganges.

Besonders schlimm trifft es die jungen Menschen nach Schulpflichtbeendigung. Viel zu viele landen dann in Massnahmen der Bundesanstalt für Arbeit, den berüchtigten Warteschleifen und werden dann in Berufsförderungswerken verklappt, wo sie in Pseudo-Ausbildungsgängen (Werker-Berufe) gesteckt werden, von denen dann wieder ein Teil zu HartzIV-Menschen mutieren, den man dann mit "1-Euro-Jobs" drangsaliert.

Keiner darf verloren gehen - jawohl, an Sonderschülern und Werkern ist gewaltig von Sonderschulen, Berufsförderungswerken und ähnlichen Einrichtungen zu verdienen.

Niemand ist unnütz, er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen - dieser Sponti-Spruch würde heute vermutlich so lauten: Jeder Mensch ist ausbeutbar, entweder direkt oder indirekt. Indirekt insoweit, als über ihn Steuermittel in private Taschen verteilt werden können.


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