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Lernförderung für bedürftige Kinder und Jugendliche

Bundesnachhilfeverband bietet Jobcentern, Kommunen und Schulen Zusammenarbeit an

Mehr zu: Bildungsausgaben, Bildungschancen, Bildungspaket, Nachhilfe, Schule
Erftstadt, 21.01.2011 -

Ab dem 1. Januar 2011 haben 2,3 Millionen Kinder und Jugendliche aus Hartz IV-Familien und von Geringverdienern einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie außerschulische Lernförderungen erhalten. "Ein guter Schritt für die Chancengleichheit", betont Andrea Heiliger, Sprecherin des Bundesverbandes Nachhilfe- und Nachmittagsschulen (VNN) e.V. Bei der Umsetzung stehen Jobcenter, Kommunen und Schulen vor großen Herausforderungen. "Wer gibt den Eltern rechtzeitig das Signal, dass Nachhilfe eine gute Sache ist? Wer achtet auf die Qualität und Quantität des Nachhilfeunterrichts? Und wie sieht es mit den Kosten aus, die sich auch im bürokratischen und zeitlichen Aufwand der Verantwortlichen widerspiegelt?", fragt Heiliger. "In diesen Punkten bieten wir den Verantwortlichen unsere Hilfe an."

Auch wenn Politiker sich bei den Hartz IV-Regelungen noch nicht geeinigt haben, so liegen bereits jetzt bei den Geschäftsstellen der Jobcenter Anträge für Nachhilfe aus. Die Anträge müssen von den Eltern gestellt werden. Damit ihr Kind tatsächlich Nachhilfe erhält, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu zählt die Gefährdung der Klassenversetzung. Sind die Aussichten gut, dass durch Nachhilfe die Versetzung erfolgen könnte und wird diese Prognose von der Schule bestätigt, dann könnte der Antrag bewilligt werden.

Doch wie sieht es mit den Schülern aus, die eine Versetzung nicht mehr schaffen? Oder Schüler, die ihre Noten von einer vier auf eine drei verbessern wollen, weil sie ein gutes Abschlusszeugnis wünschen? Werden sie alleine gelassen und nicht gefördert? Ist das gerecht? "Nein, das ist nicht gerecht", betont Heiliger. "Doch aus finanziellen Gründen müssen der Bund, die Länder und die Kommunen auch bei der Lernförderung einen Schnitt machen. Ob Stiftungen oder privatwirtschaftliche Firmen sich zukünftig für eine stärkere Bildungsgerechtigkeit einsetzen, das steht dann noch mal auf einem ganz anderen Blatt."

Über VNN e.V.:

Der im Jahr 2003 gegründete Bundesverband Nachhilfe- und Nachmittagsschulen e.V. (VNN e.V.) ist der größte deutsche Nachhilfeverband. Er vertritt 2544 privatwirtschaftliche Nachhilfeorganisationen und damit über 50 Prozent der institutionellen Nachhilfe. Die Mitglieder des VNN e.V. garantieren hohe Qualitätsstandards und individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern in Kleingruppen oder Einzelunterricht. Dies gibt Eltern, Kindern und Jugendlichen Sicherheit und Orientierung. Außerdem setzt sich der Bundesverband für einen partnerschaftlichen und vertrauensvollen Dialog zwischen Schule, Politik und Wirtschaft ein. Sitz des Bundesverbandes ist Erftstadt.

(Stand: Januar 2011)

Pressekontakt zu dieser Meldung

VNN e.V.
Bundesverband Nachhilfe- und Nachmittagsschulen.
Römerhofweg 1d
50374 Erftstadt
home: www.nachhilfeschulen.org

Andrea Heiliger
Verbandssprecherin
mobil: 0171/ 92 37 862
e-mail:

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