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Schleswig-Holstein

Freiräume statt Diktat - Neues Schulgesetz verabschiedet

Bildungsminister Klug: "Wir vertrauen der Gestaltungskraft vor Ort"

Mehr zu: Eigenverantwortliche Schule, Elternwille, G8, Gemeinschaftsschule, Hauptschule, Regionalschule, Schleswig-Holstein, Schulgesetz, Schule
Kiel, 26.01.2011 -

Der schleswig-holsteinische Landtag hat heute (26. Januar) das neue Schulgesetz verabschiedet. "Heute ist ein guter Tag für Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler", sagte Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug. Er betonte, das neue Gesetz schaffe mehr pädagogische Freiheit für Gymnasien, Gemeinschafts- und Regionalschulen.

"Wir verordnen nicht und wir ändern nicht die Strukturen. Wir schaffen Freiräume im Bildungssystem", sagte er. Schulen wüssten sehr genau, was für sie gut sei: "Die Voraussetzungen für die Arbeit der Schulen sind an den einzelnen Standorten sehr unterschiedlich - und auch deshalb ist es sinnvoll, den Schulen für die Gestaltung ihrer Unterrichtsangebote mehr Wege zu ermöglichen, als dies bisher der Fall war", betonte Klug.

Ein Kernpunkt des Gesetzes ist, dass an Gymnasien wieder die Möglichkeit für den neunjährigen Gymnasialweg (G9) geschaffen wird. "Schleswig-Holstein setzt damit als erstes Bundesland den vielfach geäußerten Elternwillen um", sagte der Minister. Er empfahl allen Beteiligten mehr Gelassenheit und Vertrauen in die Fähigkeiten der Schulen, vor Ort eigenverantwortlich eine für sie gute Entscheidung zu treffen. Die neu geschaffenen Freiräume trügen auch zur Entlastung der Lehrkräfte bei. So würden etwa die prophylaktischen Prüfungen zum Haupt- und Realschulabschluss abgeschafft. Gleichzeitig könnten Gemeinschafts- und Regionalschulen künftig flexibler auf unterschiedliche Leistungsstärken ihrer Schülerinnen und Schüler reagieren. Das neue Schulgesetz ermögliche den Schulen - wenn sie es denn wollten - Formen eines stärker differenzierten Unterrichtsangebots. Die Möglichkeit, an Gemeinschaftsschulen bei Bedarf eine Oberstufe einzurichten, sei davon unbenommen, betonte der Minister. Mit dem neuen Gesetz können Gemeinschaftsschulen zudem auch "örtlich zuständige Schulen" sein. Neu geregelt wird auch der Schullastenausgleich zwischen den Kommunen, der in der Vergangenheit vielfach als zu verwaltungsaufwändig kritisiert worden war.

Wahlrecht G8/G9:

Das neue Schulgesetz räumt den Gymnasien eine Wahlfreiheit zur Dauer des Bildungsganges ein. Auch das Nebeneinander beider Angebote wird möglich sein. Voraussetzung ist, dass für den Schulträger kein Mehraufwand entsteht und nicht mehr Personal benötigt wird. Über das Angebot entscheiden Schulleitung, Schulkonferenz und Schulträger, in Zweifelsfällen das Ministerium.

Anerkennungsregelungen ersetzen "prophylaktische Prüfungen":

Auf die für Schulen und Schüler aufwändigen "prophylaktischen" Prüfungen zum Haupt- und Realschulabschluss wird im neuen Schulgesetz verzichtet. Den Hauptschulabschluss erhalten Schüler ohne gesonderte Prüfung mit der Versetzung in die 10. Klasse eines Gymnasiums, der Gemeinschaftsschule oder des Bildungsgangs zum Erwerb des Realschulabschlusses an einer Regionalschule. Analog dazu wird der Realschulabschluss mit der Versetzung in die 11. Klasse am Gymnasium erworben. An Regional- und Gemeinschaftsschulen bleibt die Prüfpflicht für den Hauptschulabschluss in den Fällen erhalten, in denen vor dem Hintergrund der Leistungen im 1. Halbjahr der 9. Klasse erhebliche Zweifel daran bestehen, dass der Schüler die Jahrgangsstufe 10 erreicht.

Zuständige Schule:

Gemeinschaftsschulen können in Zukunft auch örtlich zuständige Schulen sein. Schülerinnen und Schüler, die bei Kapazitätsproblemen an anderen Schulen keinen Platz bekommen, können auch den Gemeinschaftsschulen zugewiesen werden.

Schullastenausgleich:

Die neuen Bestimmungen zum Schullastenausgleich ermöglichen eine Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Ausgaben des jeweiligen Schulträgers.

"Vertrauen wir den Gestaltungskräften vor Ort", sagte Bildungsminister Klug im Landtag. Der Minister betonte, auf der Grundlage des neuen Gesetzes entstünden "mit Sicherheit gute Lösungen" an den Schulen Schleswig-Holsteins. "Ich bin sicher, dass dies der richtige Schritt in Richtung eines dauerhaften Schulfriedens ist."

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