GEW Schleswig-Holstein
Trost: Verkorkstes Schulgesetz wird nur kurze Restlaufzeit haben
Mehr zu: Elternwille, G8, Gemeinschaftsschule, Regionalschule, Schleswig-Holstein, Schulgesetz, SchuleZurückdrängen vom gemeinsamen Lernen an Gemeinschaftsschulen sowie Misch-Murks an den Gymnasien: Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erwartet durch das heute (26.1.2011) verabschiedete Schulgesetz an den Schulen Mehrarbeit, höhere Belastungen, unnötige Konflikte für Lehrkräfte und überflüssige Konkurrenzsituationen für die Schulen.
"War der gestrige Tag ein schlimmer Tag für den deutschen Handball, so ist der heutige ein noch schlimmerer für die Schulen in Schleswig-Holstein. Wir brauchen an unseren Schulen keine Gesetzesänderungen im Drehtür-Rhythmus, sondern Verlässlichkeit und Ruhe, damit die Lehrerinnen und Lehrer erfolgreich mit den Schülerinnen und Schülern arbeiten können", kommentierte Matthias Heidn am Mittwoch, 26.1.2011. Tröstend sei nur, "dass dieses Gesetz mit Sicherheit nur eine Restlaufzeit von maximal zwei Schuljahren haben wird".
In unverantwortlicher Weise, so der GEW-Landesvorsitzende, führe das neue Schulgesetz zu einer Schwächung der Gemeinschaftsschulen. Schulartbezogene Klassen sollten nach dem Wunsch des Bildungsministers am liebsten wieder das gemeinsame Lernen aller Kinder ersetzen. Auch die Errichtung von Oberstufen wolle er den Gemeinschaftsschulen faktisch vorenthalten. "Die Halbierung der Differenzierungs- und Förderstunden von sechs auf drei Stunden setzt dem Ganzen dann noch die Krone auf. Aus ideologischen Gründen verwehrt der Bildungsminister auf dieses Art und Weise den Gemeinschaftsschulen die Luft zum Atmen."
Zur Debatte um die gymnasiale Schuldauer sagte Matthias Heidn: "In Schleswig-Holstein gibt es die Möglichkeit des Abiturs nach acht Jahren am Gymnasium und die Möglichkeit des Abiturs an Gemeinschaftsschulen nach neun Jahren. Deshalb bedarf es keiner neuen Parallelstrukturen zwischen G-8, G-9 und G-Y!"
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Da hat die Regierung endlich erkannt, dass ein Großteil der Eltern, Lehrer und Schüler mit dem G8 Abitur unzufrieden ist und unternimmt etwas dagegen, da schreit die Gegenseite, die sooo um Schulfrieden bemüht sein will, auch schon, dass sie alles wieder über den Haufen werfen will ... das ist doch krank!
Die Gemeinschaftsschule ist keine Alterative zu einem G9 Gymnasium, solange es in der Gemeinschaftsschulverordnung einen Nummerus Klausus gibt, der es gar nicht allen Kindern ermöglicht, das Abitur auf der Gemeinschaftsschule oder einer weiterführenden Schule abzulegen. Interessanterweise spricht von diesem Nummerus Klausus keiner, alle sagen immer nur, es gibt doch das G9 auf der Gemeinschaftsschule. Diese Aussage ist einfach sachlich nicht richtig.
Es gab auch nicht nur die Unterschriftenliste der Gegner dieses Gesetzentwurfes, die Liste der Befürworter war fast genauso groß. Das zeigt doch, dass man mit einer Schulform, die sowohl ein G8 also auch ein G9 anbieten darf, am besten fährt. Jetzt müssen sich nur noch die Schulen trauen, wieder G9 Jahrgänge anzubieten, die Interessenten würden Schlange stehen, da bin ich mir sicher (und das wären entgegen aller Unkenrufen zum Trotz nicht nur die Kinder, die eigendlich "nur" eine Realschulempfehlung haben, sondern auch die Kinder, die eine Gymnasialempfehlung haben). Dieses Gesetz spiegelt den Elternwillen vielen Wähler wieder, gut, das das geschafft wurde!
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