Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Bildungsgewerkschaft zur Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
GEW: "Gesetz muss schnell auf den Prüfstand!"
Mehr zu: Arbeitszeitkonto, Dienstrecht, Forschung, Kongress, Postdocs, Schavan, Vergütung, HochschuleDie Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat eine schnelle Überprüfung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZVG) gefordert. "Offensichtlich hat das Gesetz eine weitere Destabilisierung der Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft begünstigt: Immer mehr Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben nur noch Zeitverträge, die Laufzeiten werden immer kürzer. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz muss daher auf den Prüfstand", erklärte das für Hochschule und Forschung verantwortliche GEW-Vorstandsmitglied Andreas Keller am Mittwoch in Frankfurt am Main.
"Besonders alarmierend ist, dass über die Hälfte der Arbeitsverträge sowohl mit Doktoranden als auch mit promovierten Wissenschaftlern (Postdoc) eine Laufzeit von weniger als einem Jahr hat. Die extrem kurzen Vertragslaufzeiten untergraben Kontinuität und Qualität wissenschaftlicher Arbeit in Forschung und Lehre. Es ist zynisch, wenn Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) vor diesem Hintergrund der Auffassung ist, das Gesetz habe sich 'bewährt'", kritisierte Keller. Er erinnerte daran, dass die Befristung von Arbeitsverträgen an Hochschulen nicht die Ausnahme, sondern die Regel sei: "Sieben von acht wissenschaftlichen Angestellten arbeiten heute mit einem Zeitvertrag, vor fünf Jahre waren es noch vier von fünf."
Keller forderte den Gesetzgeber auf, in einem ersten Schritt die Tarifsperre aus dem WissZVG zu streichen. Diese untersagt Arbeitgebern und Gewerkschaften, vom Gesetz abweichende Regeln zur Befristung von Arbeitsverträgen in der Wissenschaft zu vereinbaren. "Statt weiter an dem Gesetz herumzudoktern, sollte der Bundestag den Mut zu einem Befreiungsschlag aufbringen. Es macht keinen Sinn, die Befristungsregeln bundesweit für alle Hochschulen und Forschungseinrichtungen gesetzlich vorzuschreiben. Arbeitgeber und Gewerkschaften sind sehr viel besser in der Lage, sachgerechte Regeln zur Befristung von Arbeitsverträgen auszuhandeln und zu einem Interessenausgleich zu kommen."
Keller machte deutlich, dass die GEW bereits umfassende Vorschläge für sachgerechte Befristungsregelungen erarbeitet habe. "Wir fordern beispielsweise, dass sich die Laufzeit von Arbeitsverträgen an der Dauer der zu erfüllenden Aufgabe orientiert: Wenn ein Forschungsprojekt über fünf Jahre gefördert wird oder für eine Doktorarbeit fünf Jahre benötigt werden, müssen auch die Arbeitsverträge eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Wir werden uns daher für die Festlegung von Mindestlaufzeiten bei befristeten Verträgen stark machen."
Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen forderte Keller zu einem verantwortlicheren Umgang mit der Befristung von Arbeitsverträgen auf. "Immer mehr Zeitverträge, immer kürzere Laufzeiten - darunter leidet auch die Attraktivität des Arbeitsplatzes Wissenschaft im Wettbewerb mit Arbeitgebern in der Industrie oder im Ausland. Wo Hochschulen Daueraufgaben in Forschung, Lehre und Wissenschaftsmanagement wahrnehmen, müssen sie Dauerstellen einrichten. Dafür setzen sich auch über 6.000 Unterzeichner des 'Templiner Manifests' der GEW ein", sagte der Wissenschaftsexperte.
Info:
Das WissZVG ist 2007 in Kraft getreten. Es regelt die Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichen und künstlerischen Beschäftigten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hat die Hochschulinformationssystem GmbH in Hannover das Gesetz evaluiert. Weitere Informationen unter: www.his.de.
Das "Templiner Manifest" der GEW für die Reform von Personalstruktur und Berufswegen in Hochschule und Forschung ist im Internet verfügbar und kann online unterzeichnet werden: www.templiner-manifest.de.
Terminankündigung: Auf ihrem zweiten Follow-Up-Kongress zum Templiner Manifest am 26. Mai 2011 in Berlin wird die GEW die Ergebnisse der Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorstellen und mit Bundestagsabgeordneten über mögliche Änderungen des Gesetzes diskutieren.
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