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Letzte Änderung: 26.05.2012, 10:55
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Mecklenburg-Vorpommern

Manche sind gleich – andere gleicher?

Erneut setzt das Bildungsministerium in der Unterrichtsversorgungsverordnung zweierlei Maß bei Schülern mit erhöhten Förderbedarfen an

Mehr zu: Bildungsausgaben, Individuelle Förderung, Mecklenburg-Vorpommern, Unterrichtsversorgung, Schule
Schwerin, 24.03.2011 -

Man muss schon gut sein, um etwas zu gelten in dieser Gesellschaft. Anders lässt sich der aktuelle Entwurf des Bildungsministeriums zur Unterrichtsversorgungsverordnung für das kommende Schuljahr nicht lesen. Erneut setzt man seitens des Ministeriums für Hochbegabtenklassen (5 Stunden) und Musikklassen (10 Stunden) wesentlich mehr zusätzliche Lehrerwochenstunden an als für Klassen mit erziehungsschwierigen Schülern an Grundschulen (2 Stunden) oder Legasthenie/Dyskalkulie (2,6 Stunden).

"Wie auch in den vergangenen Jahren kritisieren wir diese Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler und die damit verbundene Bewertung der Lehrertätigkeit im Rahmen unserer Stellungnahme zur entsprechenden Verordnung. Diese Berechnung ist pädagogisch und sozial unausgewogen!". Annett Lindner, die Landesvorsitzende der GEW M-V ist sauer: "Zwar wird regelmäßig unsere Stellungnahme erbeten, mehr passiert jedoch nicht!".

Es entspricht einer konservativen Bildungspolitik sich für die Leistungsbereiten mehr einzusetzen, als für jene, die in manchen Gebieten schwächer sind. Doch hier geht es nicht um Bereitschaft sondern um Fähigkeiten. Und damit um etwas, dass die Schülerinnen und Schüler selbst nicht verantworten. Für das sie aber durch diese ungerechte Regelung bestraft werden sollen. Praktisch führt diese Ungleichbehandlung beispielsweise dazu, dass bei vier hochbegabten Schülern eine zusätzliche Lehrerwochenstunde vorgesehen ist, aber erst bei acht Schülern mit Legasthenie oder Dyskalkulie ebenfalls eine zusätzliche Stunde fällig wird. Manch einen dieser Schüler erreicht durch diese Vorgabe keine Hilfe.

Annett Lindner dazu: "Berücksichtigt man, dass bspw. In ländlichen Gegenden die Schülerzahlen hinter den Kriterien zurückbleiben und dass die Zeitspanne der Diagnostik noch sehr lang ist, so müssen wir davon ausgehen, dass manchen Schülerinnen und Schülern gar kein Angebot vorgelegt werden kann. Das darf nicht sein!". Darüber hinaus kritisiert die Bildungsgewerkschaft, dass mit weiteren Änderungen im Rahmen der Berechnung zur schülerbezogenen Zuweisung ganz offensichtlich wieder Sparmaßnahmen auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte ausgetragen werden. Anders sei es nicht zu erklären weshalb trotz steigender Schülerzahlen die realen Stundezuweisungen sinken.

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