Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Nevermann zur Öffnung der Hochschulen für Praktiker in Berlin
Mehr zu: Berlin, Bologna-Prozess, Hochschulgesetz, Hochschulzugang, MINT-Fächer, HochschuleWissenschaftsstaatssekretär Knut Nevermann stellt die Öffnung der Berliner Hochschulen für Berufspraktiker durch die Novelle zum Berliner Hochschulgesetz in den Mittelpunkt seines Grußwortes beim 10-Jahres-Kongress des Vereins der Techniker, heute um 13 Uhr in der Staatlichen Technikerschule Berlin, Bochumer Str. 8b, 10555 Berlin. (Es gilt das gesprochene Wort.)
"(...) Mit dem aktuellen Reformvorhaben im Bereich des Hochschulrechts, dem Gesetz zur Modernisierung des Hochschulzugangs und zur Qualitätssicherung von Studium und Prüfung, verfolgt der Berliner Senat zwei Hauptziele: Die weitere Öffnung des Hochschulzugangs (...) und die Qualitätssicherung von Studium und Lehre – hier geht es kurz gesagt um die Nachsteuerung des Bolognaprozesses und die Lehren aus den ersten Erfahrungen mit Bachelor- und Masterstudiengängen. (...).
Unter Modernisierung des Hochschulzugangs verstehen wir eine Erhöhung der Durchlässigkeit im Bildungssystem bis zu den Hochschulen. Natürlich ist dies nicht immer gleichbedeutend damit, dass jeder und jede immer auch den gewünschten Platz an der Wunschhochschule bekommen kann – weil bekanntlich die Anzahl der Studienplätze an unseren Hochschulen begrenzt ist und auch im Land Berlin trotz unseres enormen Ausbaus in den vergangenen Jahren die Nachfrage nicht decken kann. Wir haben zwar mehr Studienanfängerplätze als Berliner Abiturienten, aber wir werden halt, auch von hochqualifizierten Bewerbern "überrannt" (was für die Qualität der Hochschulen und die Qualität der Großstadt spricht.
Welche Änderungen sind im genannten Gesetz zum Themenbereich "Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte" im Einzelnen vorgesehen?
Im Zentrum steht § 11 BerlHG. Die Regelung wurde grundlegend überarbeitet.
Skizzenhaft kann ich Ihnen folgende geplante Änderungen mitteilen:
- künftig besteht für diesen Bewerberkreis ein Zugangsrecht, bisher stand der Zugang nämlich in der Ermessensentscheidung der Hochschule
- die Gruppe der Meister, Fachschulabsolventen und vergleichbar Qualifizierter erhält durch die Änderung eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, während sie bislang nur die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erhielt
- bisher gab es generell zunächst nur ein Probestudium, das heißt, es wurde nur für 2 Semester zugelassen und das weitere Studium stand unter Vorbehalt. Um der doch individuell sehr einschneidenden Entscheidung eines Studienbeginns gerecht zu werden, fällt diese Probephase künftig weg. Damit greift der Gesetzentwurf eine insbesondere von den Kammern vorgetragene Forderung auf.
- für jene, die nicht über eine Meisterprüfung verfügen, sondern durch Ausbildung und Berufstätigkeit eine fachgebundene Zugangsmöglichkeit haben, wird die Mindestzeit der Berufserfahrung verkürzt (§ 11 Abs. 2 BerlHG-Entwurf) von 4 Jahren auf 3 Jahre - mit weiteren Verkürzungsmöglichkeiten insbesondere bei Mutterschutz oder Elternzeit.
- Außerdem wird hier nun nicht mehr der Mittlere Schulabschluss als formale Voraussetzung verlangt.
Neben dieser strukturellen Öffnung des Zugangs wird die Durchlässigkeit noch durch eine weitere Regelung – wie ich denke – perspektivisch wesentlich unterstützt: Kompetenzen, die außerhalb der Hochschule erworben wurden, sollen in geeigneter Weise dort auch als Studienleistung anerkannt werden. Damit wird die traditionelle Trennung zwischen akademischer und beruflicher Bildung zurecht gerückt und deutlich gemacht, dass Kompetenzen auf unterschiedlichen Wegen erworben werden können.
Sie sehen, dass wir hier einiges bewegt haben und – wie wir auch in der täglichen Beratung erfahren – Bildungswege ganz erheblich vereinfachen oder beschleunigen. Damit wachsen umgekehrt die individuelle Entscheidungsfreiheiten und in gleichem Maße auch die Verantwortung des Einzelnen für seinen Bildungsweg und seine Lebenschancen. Wir halten das für richtig und notwendig. Denn Bildungsverläufe sind so unterschiedlich wie die Biographien, die mit ihnen verbunden sind. Dieser Vielfalt muss ein gutes Bildungssystem daher mit Flexibilität begegnen. Und ich denke, dass die Öffnung der Hochschulen hierbei ein wichtiger Baustein ist.
Gleichzeitig glaube ich, dass man nicht einer in meinen Augen gelegentlich etwas übersteigerten Durchlässigkeitseuphorie verfallen sollte. Strukturelle Reformen sind gut und notwendig, aber sie allein sind nicht ausreichend: Der traditionelle Weg an die Hochschulen führte in Deutschland in der Vergangenheit über die Gymnasien und das Abitur. Schon bisher gab es aber auch die Möglichkeit, ohne eine schulische Hochschulzugangsberechtigung zu studieren. Und die Erfahrungen zeigen: Es handelt sich dabei um hoch motivierte Studierende. Der biographische Einschnitt, der mit einer Studienaufnahme verbunden sein kann – also etwa die Aufgabe eines sicheren Arbeitsplatzes – führt zumeist zu einer sehr hohen Studienmotivation. Und damit auch zu sehr guten Studienleistungen. Gleichwohl – und das gilt es meines Erachtens nicht aus den Augen zu verlieren – muss dieser Übergang auch gut begleitet werden. Wer ein Studium beginnt, soll eine realistische Chance haben, das Studium auch erfolgreich abzuschließen. Das setzt voraus, dass man ausreichend darüber informiert ist, was einen erwartet und wie man sich darauf gut vorbereiten kann. Das kann auch bedeuten, Brückenkurse in Anspruch zu nehmen oder Teilzeit zu studieren. Schließlich aber muss die Hochschule mit Rat und Tat zur Seite stehen und durch eine gute Beratung dabei helfen, Probleme im Studienalltag zu identifizieren und zu lösen. Wir haben daher vorgesehen, dass all jene Studienanfänger, die über ihre Berufliche Qualifizierung den Weg an die Hochschule gefunden haben, dort gleich im ersten Studienjahr eine umfassende Beratung erhalten – aber auch: wahrnehmen – sollen. Alle diese Dinge – gute Informationen, Teilzeitangebote, Brückenkurse und Beratung - können die strukturelle Öffnung erst mit Leben erfüllen. In diesem Sinne bin ich davon überzeugt, dass das Gesetz zur Modernisierung des Hochschulzugangs und zur Qualitätssicherung von Studium und Prüfung ein richtiger und mutiger Schritt in die Zukunft ist und zu einer spürbaren und deutlichen Verbesserung des Bildungssystems im Land Berlin führen wird. (...)"
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