GEW Niedersachsen
Ministerium leugnet Probleme des Ganztags-Billigmodells
GEW-Vorschläge zur Sicherung des Ganztagsbetriebs
Mehr zu: Althusmann, Bildungsausgaben, Ganztagsschule, Niedersachsen, Unterrichtsversorgung, Vergütung, SchuleScharfe Kritik wegen ihrer Ignoranz gegenüber der fehlenden Rechtssicherheit beim Einsatz der externen Ganztagskräfte übt der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in einem Brief an alle Schulen an der politischen Spitze des Kultusministeriums. Die Urteile der Arbeitsgerichte seien eindeutig: Pädagogische Tätigkeit in Schulen ist grundsätzlich keine freie Dienstleistung, sondern ein Arbeitsverhältnis. Scheinselbstständigkeit und der damit verbundene Sozialversicherungsbetrug wird nicht zugelassen. Während die Landesschulbehörde in Güteterminen der rückwirkenden Umwandlung der Honorarverträge in Arbeitsverhältnisse und der rückwirkenden Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zustimmt, weil die Niederlage in den Urteilen absehbar ist, hält das Ministerium daran fest, dass Honorarverträge ein geeignetes Instrument zur Gestaltung des Ganztagsbetriebes seien.
"Das dürfte ein Ende haben, wenn das Kultusministerium im Mai mit der Rentenversicherung über die arbeitsrechtlichen Fragen und die Nach- und Strafzahlungen mit der Deutschen Rentenversicherung verhandelt", erklärt Eberhard Brandt und äußert hohe Erwartungen an die Professionalität der Fachleute in Berlin.
Die GEW präsentiert aktuelle Vorschläge für erste Schritte, die zu einer rechtssicheren und pädagogisch sinnvollen Gestaltung der Ganztagsschulen führen. Sie bietet dem Kultusminister Verhandlungen an. "Althusmann müsste inzwischen gelernt haben, dass ohne verbindliche Absprachen mit der GEW in der Schulpolitik nur schlechte Noten zu bekommen sind", erklärt der GEW-Landesvorsitzende mit Blick auf die jüngst veröffentlichten Umfrageergebnisse. Wenn die GEW eine bildungspolitische Lösung für gut befinde, profitiere davon auch der Kultusminister.
Die GEW stimme mit der Landesschulbehörde in der Einschätzung überein, dass nach dem Scheitern des Honorarkonzepts ohne unbefristete Arbeitsverträge für die externen Ganztagskräfte ein Zusammenbrechen vieler Ganztagsangebote nach den Sommerferien zu erwarten sei.
Kern der Vorschläge ist es denn auch, an den Ganztagsschulen unbefristete Arbeitsverträge mit externen Ganztagskräften abzuschließen, um die Kontinuität der Angebote zu sichern. Von diesen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen pädagogische und fachliche Mindestqualifikationen verlangt werden, die auch in einer vom Arbeitgeber Land Niedersachsen durchgeführten und finanzierten Nachqualifizierung erworben werden können. Brandt verweist auf Bremen, wo eine entsprechende Bildungsmaßnahme zwischen Senat und Personalrat ausgehandelt worden sei.
Weiter fordert die GEW, dass § 8.2. Ganztagserlass gestrichen werden muss. Alle Ganztagsschulen müssen einen Anspruch auf eine zusätzliche Personalzuweisung erhalten, die den Regelungen des Ganztagserlasses entspricht. Es ist nicht hinzunehmen, dass Schulen, die einen Ganztagsantrag stellen, nach § 8.2. auf eine zusätzliche Personalzuweisung verzichten müssen und sie darauf verwiesen werden, als "Gnadenakt" könnte es nach Haushaltslage eine Minimalausstattung in Höhe von 2,5 Stunden pro Klasse der Jahrgänge 5 und 6 geben. Der Kultusminister stellt diese Zuweisung dann pressewirksam noch als ein Geschenk an die Schulen dar, da diese ja keine Unterstützung gefordert hätten. Dass dieser "Verzicht" Bedingung für die Genehmigung war, wird verschwiegen. "Es reicht nicht, weniger als 2 Prozent des Kultusetats für Ganztagsschulen auszugeben. Diese gnadenlose Unterfinanzierung des Ganztags muss ein Ende haben."
Offene Ganztagsschulen
Budget für alle Schuljahrgänge
Offene Ganztagsschulen sollen künftig den Ganztagszuschlag pro teilnehmende/n Schülerin und Schüler oder mindestens pro Klasse 2,5 Wochenstunden für jeden Schuljahrgang erhalten, nicht nur für die Jahrgänge 5 und 6. Diese Zuweisung muss kontinuierlich mit dem Aufbau der Ganztagsschulen erfolgen. Entsprechendes gilt für die Ganztags-Grundschulen, die für alle Jahrgänge 2,5 Wochenstunden pro Klasse bekommen müssen.
Gebundene Ganztagsschule
Für alle Schulen, deren pädagogisches Konzept sie vorsieht Alle Schulen, deren pädagogisches Konzept es vorsieht, haben das Recht auf einen gebundenen Ganztag. Keine Schulform wird bei der Genehmigung diskriminiert oder bevorzugt. Interessenbekundungen aus den Schulen geben Anlass zu der Vermutung, dass die Anzahl der Schulen, die einen gebundenen oder teilweise gebundenen Ganztag einführen wollen, in den kommenden Jahren überschaubar bleiben wird.
Als erster Schritt sollte die im derzeit gültigen Erlass vorgesehene reguläre Personalausstattung zugewiesen werden. Außerdem sind im Landesdienst Schulsozialarbeiterinnen und –sozialarbeiter anzustellen, die auch im Ganztagsbereich arbeiten. Mit dieser Regelung kann der Ganztag grundsätzlich mit regulären Lehrkräften und Sozialpädagogen durchgeführt werden. Im Rahmen einer begrenzten Budgetierung kann auf externe Kräfte und Kooperationen zurückgegriffen werden, um Qualifikationen einzukaufen, die von den Stammkräften der Schule nicht geleistet werden können. Ziel ist, wieder die Personalzuweisung für gebundene Ganztagsschulen einzuführen, wie sie bis 2005 galt.
Ansprechpartner
Hochschule
Elixiere der Exzellenz
25.05.2012. (Deutsche Universitätszeitung) Sie sind die Zukunftshoffnung mancher Universitäten: die Institutes for Advanced Studies. Konzipiert als Kreativlabore der Spitzenforschung, leben einige von ihnen vom Geld der Exzellenzinitiative. Doch was wird, wenn diese Quelle im Jahr 2017 versiegt und der Bund ...Schule
Sitzen bleiben bringt nichts
25.05.2012. (red/ots) - In vielen Familien leuchtet in diesen Wochen die Alarmstufe Rot. Der Grund: Bald gibt es Zeugnisse - und bei manchen droht die "Ehrenrunde". Genau diese würde Klaus Wenzel gern abschaffen. Warum erklärt der Vorsitzende des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes im Interview mit ...Sonderthemen
Inklusionsfilm heute im Ersten
23.05.2012. (red/pm) Nach seiner erfolgreichen Ausstrahlung im vergangenen Dezember auf BR-alpha wird der Film INKLUSION – GEMEINSAM ANDERS nun auch im Ersten gezeigt, und zwar heute um 20:15 Uhr. Paul (Max von der Groeben) ist ein sportlicher, aber geistig leicht zurückgebliebener Junge. Steffi (Paula ...- „Von 1965 bis 1975 gab es den Deutschen Bildungsrat. Dieser wurde von den Politikern aufgelöst, als er zu fortschrittlich wurde ....“
- MRotermund zu Nationaler Bildungsrat gefordert
- „Sprachstandsfeststellung? Ok! Aber doch nicht so!“
- Philsmom zu Sprachtests in NRW: Es geht nicht um die Kinder
Aktuelle Lernhilfen
|
Aktuelle Lernhilfen finden
ein Service von lernklick.de
|







Interviews -



Newsletter
Feedback