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Pressemeldung
GEW Hessen
Hessen

Was in Hessens Bildungssystem geschieht, hat mit Inklusion nichts zu tun

GEW kritisiert Landesregierung scharf

Mehr zu: Bildungschancen, Hessen, Inklusion, Kinderrechte, Recht, Schulgesetz, Schule
Wiesbaden, 10.05.2011 -

Anlässlich der heutigen Fachtagung "Auf den Anfang kommt es an" der GEW Hessen zum Thema Inklusion hat der GEW-Vorsitzende Jochen Nagel die Landesregierung scharf kritisiert: "Während die UN-Behindertenrechtskonvention auch in Deutschland längst geltendes Recht und damit die sofortige qualitativ hochwertige Inklusion aller Kinder und Jugendlichen in die Regelschulen politische Pflicht ist, erklärt Kultusministerin Henzler in der Presse, Rechtsansprüche Betroffener gebe es nicht, und behauptet der CDU-Experte in der Landtagsanhörung, Inklusion sei in Hessen doch bereits Realität."

Dementsprechend beinhaltet der Schulgesetzwurf der Landesregierung auch keine angemessene Umsetzung der UN-Konvention. Insbesondere suggeriere die geplante neue Formulierung des § 49, wonach die Schule unter Ausschöpfung ihrer Ressourcen "eine den Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler in gleicher Weise gerecht werdende Ausstattung zur Verfügung" zu stellen haben, fälschlicherweise, dass an den allgemeinen Schulen die für die Inklusion notwendigen Stellen und Mittel bereits vorhanden seien.

"Es scheint", so Nagel, "als wolle die Regierung hier gezielt Konflikte an Schulen provozieren, um die vorgeschriebene Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu unterminieren. Dagegen werden wir gemeinsam mit Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie anderen gesellschaftlichen Gruppen auch weiterhin entschieden vorgehen."

"Die GEW-Hessen wird", so Nagel abschließend, "weder die weitere Exklusion von Kindern und Jugendlichen, noch den Versuch, im Widerspruch zum Völkerrecht in Hessen nun einfach bestehende Standards zu senken und die organisierte schlechte Beschulung in Regelschulen Inklusion zu nennen, stillschweigend hinnehmen." Sie fordert daher die Landesregierung zu einer grundlegenden Änderung ihres Schulgesetzentwurfes sowie zur zeitnahen Vorlage eines Zeit- und Ressourcenplan zur Umsetzung der Inklusion auf. Ihre – in einem Grundsatzbeschluss festgelegten – Anforderungen an eine qualitativ angemessene Umsetzung der UN-Konvention hat die GEW-Hessen auf ihrer heutigen Fachtagung einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die ausführliche Stellungnahem der GEW finden Sie hier im Internet: gew-hessen.de/uploads/media/Bes_268NEU_GEW-Stellungnahme_Inklusion___Schule.pdf

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