Hessisches Kultusministerium
Kultusministerin Henzler: Neues Schulgesetz für mehr Qualität und bessere Zukunftsfähigkeit des Schulsystems
Mehr zu: Eigenverantwortliche Schule, Hessen, Inklusion, Mittelstufenschule, Schulentwicklung, Schulgesetz, SchuleKultusministerin Dorothea Henzler hat heute aus Anlass der zweiten Lesung des Entwurfs für ein neues hessisches Schulgesetz im Landtag in Wiesbaden noch einmal bekräftigt, dass im Vordergrund der Neufassung die Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht sowie die Zukunftsfähigkeit des Schulsystems stünden.
Ganz bewusst gehe es nicht, wie in den Initiativen von SPD und Grünen, darum, die Struktur des in Jahren gewachsenen hessischen Schulsystems zu verändern. "Wir bleiben bei der bewährten hessischen Schulvielfalt und kopieren keine Strukturversuche anderer Bundesländer", sagte Henzler. In Hessen finde jeder das schulische Angebot, das zu ihm passe. So halte Hessen mit fast 100 Integrierten Gesamtschulen ein Bildungsangebot für längeres gemeinsames Lernen bereit. Zudem gebe es mit den Gymnasien, Kooperativen und Integrierten Gesamtschulen eine Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9, die sehr gut angenommen werde.
"Mit dem Schulgesetzentwurf", so die Ministerin weiter, "legen wir den rechtlichen Grundstein für zentrale Veränderungen, wie die Einführung der Selbstständigen Schule, die Weiterentwicklung der Mittelstufenschule und die Umsetzung der Inklusion. All diese Veränderungen werden jedoch behutsam und maßvoll durchgeführt, und sind ein Angebot an die Schulen." Auch für die Einführung des neuen Kerncurriculums werde eine ausreichende Übergangsfrist gewährt und bleibe den Schulen die zusätzliche Erarbeitung eines Schulcurriculums auf freiwilliger Basis überlassen.
Die Landtagsanhörung zum Gesetzentwurf habe gezeigt, dass das Konzept der Selbstständigen Schule auf breite Zustimmung stoße, aber auch deutlich gemacht, dass es noch eine Reihe von Fragen bezüglich der Umsetzung gebe. Die Ministerin hob hervor, dass alle Schulen, die in die Selbstständigkeit gehen, vom kommenden Schuljahr an eine 101%ige Lehrerzuweisung erhielten. "Der Weg in die Selbstständigkeit soll schrittweise gegangen werden und wird seitens des Kultusministeriums eng begleitet, damit Schulen sich in Ruhe darauf vorbereiten können. Jede Schule muss darüber auch intensiv in ihren Gremien beraten, damit am Ende die gesamte Schulgemeinde hinter der Entscheidung steht. Selbstständigkeit ist auch nicht zu verwechseln mit Autonomie. Die selbstständige Schule muss selbstverständlich Bildungsstandards einhalten und sich Qualitätskontrollen unterziehen."
Mit der Einführung der Mittelstufenschule verknüpfe sie die Hoffnung, so Henzler, dass sich die hessische Schullandschaft übersichtlicher gestalten werde, indem sich auch zu kleine Haupt- und Realschulen umwandeln und durch die enge Kooperation mit den beruflichen Schulen zu einem zukunftsfähigen Schulangebot in ihrer jeweiligen Region würden.
Schließlich versuche der Gesetzentwurf auch dem Thema Inklusion gerecht zu werden, zu dem es sehr unterschiedliche Interessenlagen gebe. Henzler bekräftigte ihre Ansicht, nach der Inklusion ein Prozess sei, dessen Umsetzung zehn bis zwanzig Jahre dauern könne. Zugleich machte sie deutlich, dass eine Abschaffung der Förderschulen gerade den Belangen von Kindern mit Sinnesbehinderung nicht gerecht würde, weil die Förderschule zur sozialen Integration dieser Kinder beitrage. Hier bestehe auch Übereinstimmung mit dem Landesbehindertenrat.
"Wir benötigen also weiterhin sowohl Förderschulen als auch eine verstärkte Möglichkeit für inklusiven Unterricht. Diesen Anliegen wird der Gesetzentwurf gerecht, indem er zwar die Anmeldung an der Regelschule zum Regelfall erhebt, aber weiterhin die direkte Anmeldung an einer Förderschule zulässt. Wir werden gemeinsam mit den Regierungsfraktionen nochmals das Entscheidungsverfahren im Förderausschuss überprüfen, um hier den Schulleiter nicht über Gebühr zu belasten."
Zur Kritik an dem im Gesetzentwurf formulierten Finanzierungsvorbehalt der Inklusion sagte die Ministerin, dass weder das Land noch die Kommunen angesichts der Finanzsituation des Landes eine andere Variante tragen könnten.
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