Wissenschaftsrat
Keine Aufnahme des Chemotherapeutischen Forschungsinstituts Georg-Speyer-Haus (Frankfurt am Main) in die Leibniz-Gemeinschaft
Mehr zu: Forschung, Gesundheit, Hessen, HochschuleStrukturelle und systematische Mängel sprechen aus Sicht des Wissenschaftsrates derzeit dagegen, das 1906 gegründete Chemotherapeutische Forschungsinstitut Georg-Speyer-Haus in die Leibniz-Gemeinschaft aufzunehmen. Das Institut, in dem bio-medizinische Grundlagenforschung betrieben wird, überträgt Erkenntnisse der Molekular- und Zellbiologie in therapeutische Konzepte und Strategien zur Bekämpfung von Krebs und anderen schweren Krankheiten. Es war auf Wunsch des Landes Hessen evaluiert und geprüft worden.
"Das Georg-Speyer-Haus kann international beachtete Forschungsergebnisse vorweisen, unter anderem eine erfolgreiche gentherapeutische Behandlungsmethode für eine bestimmte Erbkrankheit", kommentiert der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Wolfgang Marquardt, das Ergebnis. "Dem Institut fehlen jedoch ein klares Forschungsprofil und eine stringente Zukunftsplanung, es hebt sich zu wenig von anderen, auf denselben Gebieten tätigen Forschungseinrichtungen ab. Vor allem aber konnte nicht überzeugend begründet werden, warum die heutige Forschung des Georg-Speyer-Hauses notwendig im Rahmen der Leibniz-Gemeinschaft durchgeführt werden sollte."
Auf die wichtige Forschung des Georg-Speyer-Hauses kann aus Sicht des Wissenschaftsrates auch künftig nicht verzichtet werden. Den Zuwendungsgebern wird daher empfohlen, die bisherige Finanzierung des Instituts fortzusetzen. Die gemeinnützige, rechtlich selbstständige Stiftung ist bislang vorwiegend aus Mitteln des Landes Hessen (Ministerium für Wissenschaft und Kunst) und des Bundes (Bundesministerium für Gesundheit) finanziert worden.
Hinweis: Die "Stellungnahme zum Chemotherapeutischen Forschungsinstitut Georg-Speyer-Haus (GSH), Frankfurt am Main" (Drs. 1244-11) wird im Netz als Volltext (www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/1244-11.pdf) veröffentlicht, sie kann aber auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates per E-Mail ( ) angefordert werden.
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