Philologen-Verband NRW
Oberverwaltungsgericht Münster untersagt Gemeinschaftsschulversuch Finnentrop
Warnsignal für Kommunen und Schulministerium
Mehr zu: Gemeinschaftsschule, Hauptschule, Nordrhein-Westfalen, Urteile, SchuleDer nordrhein-westfälische Philologen-Verband begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster zum Gemeinschaftsschulversuch in Finnentrop.
Das Urteil stellt grundsätzlich die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Schulversuchs und damit auch die Frage nach einer sauberen Rechtsbasis. Die Entscheidung macht unmissverständlich deutlich, dass Kommunen aufgefordert sind, die Rahmenbedingungen für die Errichtung einer Gemeinschaftsschule sorgfältiger als bisher zu beachten und nicht leichtfertig bestehende Strukturen zu zerschlagen.
"Es ist nicht nachvollziehbar, dass in Finnentrop über die ablehnenden Voten der Schulkonferenzen von Hauptschule und Realschule hinweg ein Schulversuch überhastet geplant wurde. Das sollte auch für alle anderen Kommunen ein klares Signal sein, nicht einem Windhundrennen gleich überstürzt Gemeinschaftsschulversuche zu planen. Auch das Schulministerium ist jetzt aufgefordert, die selbst aufgestellten Leitlinien und Eckdaten solide zu prüfen. Dazu gehören u. a. die Auswirkungen auf benachbarte Kommunen, Auswirkungen auch für Ersatzschulen, die inhaltlichen Ausgestaltungen, die Vorgabe, dass mehrere Schulformen einzubeziehen sind und nicht zuletzt, dass nicht stabile Schulen geopfert werden, um ein vermeintlich `noch breiteres, attraktiveres Schulangebot anzubieten", so Peter Silbernagel, Vorsitzender des Philologen-Verbandes.
Der Rechtsstreit über die Gemeinschaftsschulversuche und damit über die Schulstruktur insgesamt macht eine parlamentarische Regelung erforderlich, die nicht in Kontoversen, sondern nur im Konsens gefunden werden kann.
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