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Saarland

Gemeinschaftsschule - Regierungsfraktionen wollen Mitbestimmungsrechte von Eltern und Schülern aushebeln

Mehr zu: Elternarbeit, Elternrecht, Elternwille, Gemeinschaftsschule, Heterogenität, Saarland, Schulgesetz, Schule
Saarbrücken, 14.06.2011 -

Morgen, Mittwoch 15. Juni 2011, gefasst sich der Landtag in zweiter und dritter Lesung mit den Gesetzentwürfen zur Änderung der Verfassung des Saarlandes und schulrechtlicher Gesetze als Grundlage für die Einführung der Gemeinschaftsschule. Was dort beschlossen werden soll, stößt auf Kritik der Landeselterninitiative für Bildung.

"Nicht nur, dass die Regierungsfraktionen das Gesetzespaket offensichtlich völlig unbeeindruckt von der Kritik an seiner Unvollkommenheit, die in der Anhörung des Bildungsausschusses von vielen Organisationen vorgetragen wurde, passieren lassen wollen. Die Regierungsmehrheit will mit einem Abänderungsantrag auch noch die Mitbestimmungsrechte von Eltern und Schülern aushebeln, indem sie die Frage der Fachleistungsdifferenzierung an den Gemeinschaftsschulen, d.h. die Aufteilung der Schüler nach ihrer Leistungsfähigkeit in verschiedene Kurse, in die Hände der Gesamtkonferenz, d.h. der Lehrer, geben", sage Bernhard Strube, der Sprecher der Initiative.

Der Gesetzentwurf aus der Handschrift von Bildungsminister Kessler bestimmte zu dieser Frage: "Über Beginn und Umfang der äußeren Fachleistungsdifferenzierung ab der Klassenstufe 7 entscheidet die Schulkonferenz im Rahmen ihres pädagogischen Konzepts und der personellen und sächlichen Gegebenheiten auf der Grundlage der geltenden schulrechtlichen Regelungen." Nun soll über einen Abänderungsantrag hinter Schulkonferenz eingefügt werden: "auf Vorschlag der Gesamtkonferenz" (Abänderungsantrag im Anhang). Während die Schulkonferenz paritätisch mit Lehrern, Eltern und Schülern besetzt ist, gehören der Gesamtkonferenz alle Lehrkräfte, Lehrhilfskräfte und im Vorbereitungsdienst stehenden Lehrkräfte an, aber je nach Größe der Schule nur 1 bis 3 Schüler und Eltern. Die Landeselterninitiative für Bildung sieht auf diese Weise die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Eltern und Schülern beim pädagogischen Konzept der neuen Gemeinschaftsschule ausgehebelt. Mit der GEW, den Landeselternvertretungen der Erweiterten Realschulen und der Gesamtschulen ist sich die Elterninitiative einig, dass eine Schlüsselfrage darin besteht, die bisherige Schülersortierung in scheinbar homogene Leistungsgruppen durch individualisiertes Lernen in heterogenen Lerngruppen zu überwinden. Das wäre ein entscheidender Beitrag der Gemeinschaftsschulen zum pädagogischen und bildungspolitischen Fortschritt werden.

Die Landeselterninitiative für Bildung sieht in dem Gesetzeswerk der Regierung noch keinen Fortschritt zu mehr Qualität von Unterricht und Lernen an den Schulen sowie kleineren Klassen, mehr Gestaltungsfreiheit und Zeit für die Lehrer, einem anderen Unterrichtsrhythmus, vor allem eine Differenzierung und Individualisierung des Lernens mit verbindlichen Förderkonzepten einschließlich entsprechender Fortbildung und berufsbegleitender Unterstützung für die Lehrer. Das nach der Landtagsanhörung insoweit im parlamentarischen Verfahren nicht nachgebessert wird, zeige, welche Bedeutung die Abgeordneten einer Anhörung beimessen: die einer Alibiveranstaltung.

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