Bayerischer Elternverband
Elternverband lehnt körperliche Züchtigung in der Schule ab
Schlagen und Haareziehen verboten
Mehr zu: Bayern, Elternarbeit, Gesundheit, Gewalt in der Schule, Kinderrechte, Recht, Schulverwaltung, SchuleIm Zusammenhang mit einer Gerichtsverhandlung in Oberbayern weist der Bayerische Elternverband darauf hin, dass körperliche Züchtigung an Kindern nicht zulässig ist. "Seit etwa zehn Jahren ist es endlich auch Eltern verboten, ihr Kind zu schlagen. Für Lehrer und Schulleiter gilt dieses Verbot erst recht", sagt Maria Lampl, die Landesvorsitzende des Bayerischen Elternverbands. Das bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz verbiete ausdrücklich die körperliche Züchtigung.
Das Landgericht Traunstein hatte die Leiterin einer Grundschule vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt frei gesprochen. Die körperlichen Übergriffe - Ziehen an den Haaren, Ohrfeigen - haben nach Ansicht des Gerichts zwar stattgefunden, jedoch keine sichtbaren Schäden hinterlassen. Es sei weder Blut geflossen noch seien Haare ausgerissen worden. Blaue Flecken erfüllen nach Ansicht des Richters nicht notwendig den Tatbestand der Körperverletzung, ebensowenig wie erzieherische Maßnahmen, die keine körperlichen Schmerzen verursachen .
Der Bayerische Elternverband lehnt körperliche Strafen ab. Selbst im Schulrecht finde sich die früher übliche Verharmlosung körperlicher Züchtigung nicht mehr. Das Gerichtsurteil dürfe nun nicht als Freibrief verstanden werden, in den Schulen wieder handgreiflich zu werden. "Die bayerische Art des Hinlangens hat mit Pädagogik nichts zu tun", sagt Lampl. "Wir können nur hoffen, dass die Schulverwaltung Pädagogen, die Kinder geschlagen haben, an keiner Schule einsetzt."
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