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Urteil

Lehrerverband lehnt Streikrecht für Lehrer ab

"Lehrer nehmen hoheitliche Aufgaben wahr!"

Mehr zu: Urteile, Schule
Bonn, 02.09.2011 -

Nach einem Urteil des Kasseler Verwaltungsgerichtes vom 01.09.2011 dürfen Beamte unter bestimmten Bedingungen streiken. Dabei sei Voraussetzung, dass sie nicht hoheitlich tätig seien, teilte das Gericht mit. Das Gericht gab in seinem Urteil einer Lehrerin aus dem Landkreis Kassel Recht, die gestreikt hatte und deshalb mit einer schriftlichen Missbilligung wegen Verletzung ihrer Dienstpflichten belegt worden war.

Josef Kraus, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, betonte, er habe kein Verständnis für das Kasseler Urteil: "Die Tätigkeit der Lehrerschaft an Schulen ist sehr wohl eine hoheitliche Aufgabe. Denn Lehrer greifen mit ihren schulrechtlichen Entscheidungen in Grundrechte ein, indem sie etwa Schülern aufgrund schulischer Leistungen Abschlüsse zuerkennen oder verweigern. Das ist nicht nur staatliche Leistungsverwaltung, sondern staatliche Eingriffsverwaltung, die in die Hand von verbeamteten Hoheitsträgern gehört. Das Streikverbot der verbeamteten Lehrer und die Friedenspflicht der angestellten Lehrer korrespondiert mit der Schulpflicht der Schüler, deren Bildungsrechte durch ein Streikrecht der Lehrer verletzt werden würden."

Das Streikverbot für Lehrer schütze den Bildungsanspruch der Schüler, so Kraus weiter: "In Ländern ohne Streikverbot für Lehrer wird zum Teil sogar der Prüfungsbetrieb am Ende eines Jahres lahmgelegt, es verzögert sich der Übergang ins Berufsleben und Studium, weil Lehrer wochenlang streiken."

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