In Bayern niedrigstes Armutsrisiko bundesweit
Auch Familien mit mehreren Kindern sind im Freistaat unterdurchschnittlich armutsgefährdet
Mehr zu: Bayern, Kinderarmut, Statistik, SonderthemenIm Jahr 2010 betrug nach Meldung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung die Armutsrisikoquote im Freistaat 10,8 Prozent. Damit verzeichnete Bayern die niedrigste Armutsrisikoquote im Bundesgebiet. Überdurchschnittliche Armutsrisikoquoten wiesen insbesondere Erwerbslose (42,7 Prozent) sowie Alleinerziehende und deren Kinder auf (31,6 Prozent). Auch die Bevölkerung mit Migrationshintergrund war mit einer Quote von 18,9 Prozent deutlich stärker von Armut bedroht als die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund (8,9 Prozent). Im Freistaat waren Familien mit zwei Elternteilen und bis zu zwei Kindern hingegen unterdurchschnittlich armutsgefährdet.
Nach den Ergebnissen des Mikrozensus, einer jährlichen Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, lag im Jahr 2010 die Armutsrisikoquote in Bayern bei 10,8 Prozent. Im Vergleich aller Bundesländer verzeichnete der Freistaat damit den niedrigsten Bevölkerungsanteil, der eine Armutsgefährdung aufwies. Bundesweit betrug die Quote 14,5 Prozent.
Ein enger Zusammenhang zwischen Armutsrisiko und der Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist offensichtlich. So war im Jahr 2010 von den bayerischen Erwerbstätigen nur jeder zwanzigste von Armut bedroht (5,0 Prozent), während die Quote bei den Erwerbslosen bei 42,7 Prozent lag. Bundesweit lagen die entsprechenden Armutsrisikoquoten bei 7,5 Prozent (Erwerbstätige) und 54,0 Prozent (Erwerbslose).
Von den Männern im Freistaat waren 10,0 Prozent und von den Frauen 11,7 Prozent von Armut bedroht. Ab einem Alter von 65 oder mehr Jahren nahm die Armutsgefährdung insgesamt sowie die Unterschiede zwischen den Geschlechtern weiter zu. So waren im Jahr 2010 in Bayern 16,8 Prozent der Frauen über 64 Jahren armutsgefährdet, bei den Männern waren es mit 12,5 Prozent rund vier Prozentpunkte weniger.
Besonders armutsgefährdet waren in Bayern Haushalte von alleinerziehenden Personen, für die im Jahr 2010 eine Armutsrisikoquote von 31,6 Prozent errechnet wurde. Auch ein Migrationshintergrund kann ein höheres Armutsrisiko bedeuten. So waren 18,9 Prozent der Personen mit Migrationshintergrund armutsgefährdet, von den Personen ohne Migrationshintergrund dagegen nur 8,9 Prozent.
In Bayern stellen Kinder nicht zwangsläufig eine höhere Armutsgefährdung dar. Familien mit zwei Erwachsenen und einem bzw. mit zwei Kindern wiesen im Jahr 2010 sogar eine deutlich geringere Armutsgefährdung (mit Quoten von 7,0 bzw. 6,5 Prozent) auf als Haushalte mit zwei Erwachsenen ohne Kinder (8,8 Prozent) oder Einpersonenhaushalte (19,8 Prozent). Bei Familien mit zwei Elternteilen und drei oder mehr Kindern in einem Haushalt stieg das Armutsrisiko zwar auf 13,9 Prozent; damit wies der Freistaat jedoch das mit Abstand niedrigste Armutsrisiko für größere Familien bundesweit auf. Im Bundesdurchschnitt waren 23,2 Prozent der Familien mit drei oder mehr Kindern armutsgefährdet.
Methodische Hinweise:
Die Armutsrisikoquote bezeichnet gemäß EU-Definition den Anteil derjenigen Personen, die mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) der bundesweiten Bevölke-rung auskommen müssen. Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2010 galten demnach im Jahr 2010 Einpersonen-Haushalte mit einem monatlichen Einkommen von weniger als 826 Euro als armutsgefährdet. Die Grundlage der hier veröffentlichten Armutsgefährdung ist die Armutsgefährdungsschwelle auf Bundesebene (Bundesmedian), die für Bund und Länder einheitlich ist.
Neben den dargestellten Armutsgefährdungsquoten gemessen am Bundesmedian werden im Rahmen der amtlichen Sozialberichterstattung auch Armutsgefährdungsquoten gemessen am Landes- beziehungsweise regionalen Median berechnet. Hierzu wird das mittlere Einkommen im jeweiligen Bundesland beziehungsweise in der jeweiligen Region herangezogen. Dadurch wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern beziehungsweise Regionen Rechnung getragen. Regionale Einkommensunterschiede werden zum Teil durch Unterschiede im Preisniveau (insbesondere Mietniveau) ausgeglichen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.amtliche-sozialberichterstattung.de/
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