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Baden-Württemberg

Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren wird zur Anhörung freigegeben

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren erleichtert den Zugang zum Studium -volle Kompensation der Einnahmen

Mehr zu: Baden-Württemberg, BAföG, Bildungsausgaben, Studiengebühren, Studienwahl, Hochschule
Stuttgart, 29.09.2011 -

Der Ministerrat hat am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Abschaffung und Kompensation der Studiengebühren zur Anhörung freigegeben. Das Gesetz sieht die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren zum Sommersemester 2012 vor. Zugleich wird den Hochschulen insgesamt ein voller und dynamisierter Ausgleich des Gebührenaufkommens garantiert.

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: "Mit diesem Gesetzentwurf ermöglichen wir allen Studierenden einen entgeltfreien Zugang zum Studium. Zugleich sichern wir die Qualität von Studium und Lehre in Baden-Württemberg, indem wir den Hochschulen zweckgebunden Qualitätssicherungsmittel zur Verfügung stellen, die an die Entwicklung der Studierendenzahl geknüpft sind und mit denen wir die Ausfälle insgesamt in voller Höhe kompensieren." Zur Verwendung dieser Mittel sei das Einvernehmen einer Vertretung der Studierenden erforderlich. Dadurch, so die Ministerin, werde die Mitverantwortung der Studierenden gestärkt.

Die Kompensation beläuft sich der Ministerin zufolge auf 280 Euro pro Semester für jeden Studierenden und jede Studierende in einem grundständigen Studiengang oder in einem konsekutiven Masterstudiengang an den staatlichen Hochschulen und der Filmakademie, Popakademie und Akademie für Darstellende Kunst. Dieser Betrag berücksichtige Ausnahmen und Befreiungen von landesweit rund 44 Prozent in den letzten beiden Jahren. Im Ergebnis werde so das tatsächliche Gebührenaufkommen insgesamt in voller Höhe kompensiert. Auf der Basis der derzeitigen Prognosen zum erwarteten Anstieg der Studierendenzahlen würden die Kompensationsmittel voraussichtlich bis zur Summe von landesweit etwa 163 Mio. Euro jährlich im Jahr 2015 ansteigen. Die Qualitätssicherungsmittel seien zudem kapazitätsneutral und führten daher nicht zu einer Erhöhung der Aufnahmekapazitäten.

Neben der Abschaffung und Kompensation der Studiengebühren enthalte das Gesetz eine Regelung, wonach die Verpflichtung der Hochschulen, bei der Auswahl von Studienbewerberinnen und -bewerbern für zulassungsbeschränkte Studiengängen ab dem Wintersemester 2011/2012 das Ergebnis eines Studienfähigkeitstests oder Auswahlgespräch zu berücksichtigen, aufgehoben wird. "Wir wollen, dass die Hochschulen selbst entscheiden, wann sie diese Kriterien bei der Auswahlentscheidung zugrunde legen. Damit stärken wir die Eigenverantwortung der Hochschulen und sorgen zugleich für weniger Bürokratie beim Hochschulzugang."

Der Entwurf des ´Gesetzes zur Abschaffung und Kompensation der Studiengebühren und Änderung anderer Gesetze (Studiengebührenabschaffungsgesetz - StuGebAbschG)` geht jetzt in die Anhörung an Hochschulen und Verbände. Das Gesetz wird nach der Auswertung des Anhörungsentwurfs in den Landtag eingebracht. Es soll rechtzeitig vor dem Sommersemester 2012 in Kraft treten.

Der Anhörungsentwurf ist online unter www.mwk.baden-wuerttemberg.de/

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