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Saarland

Kessler: "Neues Schulordnungsgesetz schafft Entwicklungsperspektive und Planungssicherheit"

Mehr zu: Saarland, Schulentwicklung, Schule
Saarbrücken, 04.10.2011 -

Der saarländische Bildungsminister Klaus Kessler hat heute Mittag auf einer Pressekonferenz in Saarbrücken den Entwurf des neuen Schulordnungsgesetzes vorgestellt:

"Mit dem neuen Schulordnungsgesetz schaffen wir den Rahmen sowohl für ein wohnortnahes qualitativ hochwertiges Bildungssystem in der Fläche als auch für eine langfristig angelegte Schulentwicklungsplanung. Ein zentrales Ziel des neuen Gesetzes ist es nämlich, Schulstandorten, die wegen ihrer niedrigen Schülerzahlen unter der aktuell geltenden Gesetzeslage kurz- bis mittelfristig in ihrer Existenz gefährdet sind, die Chance auf eine positive Schulentwicklung zu eröffnen. Dies soll unter anderem dadurch verwirklicht werden, dass in dem neuen Schulordnungsgesetz die Zügigkeitsvorschrift aufgehoben wird, die für die Grundschulen zwei und für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen drei Klassen pro Klassenstufe vorschreibt. Bliebe man bei der jetzigen Vorschrift, wären mit Blick auf die Anmeldezahlen für das laufende Schuljahr bereits jetzt rund 30 Erweiterte Realschulen in ihrem Bestand bedroht, da diese Schulen nicht die geforderte Dreizügigkeit in Klassenstufe 5 vorweisen können", hob der Minister hervor.

Die Zügigkeitsvorschrift wird laut Kessler im neuen Schulordnungsgesetz durch die Vorgabe einer Mindestgesamtschülerzahl ersetzt. Diese beträgt im Grundschulbereich (Klassenstufe 1 bis 4) 80 und im Bereich der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (Klassenstufe 5 bis 9) 250. "Mit der Einführung einer Mindestgesamtschülerzahl können wir allen Grundschulstandorten und fast allen bestehenden Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen Entwicklungsperspektive und Planungssicherheit geben", hob Kessler hervor.

Der Minister wies in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die aufwachsenden Gemeinschaftsschulen die geforderte Mindestgesamtschülerzahl erst zum Schuljahr 2016/2017 vorweisen müssen. "Damit haben bis auf zwei alle Erweiterten Realschulen und alle Gesamtschulen – auch die, die sich derzeit unter der Grenze von 250 Schülerinnen und Schülern befinden – fünf Jahre Zeit, um auf der Grundlage eines standortbezogenen pädagogischen Konzeptes für ihr eigenes Profil als Gemeinschaftsschule zu werben", so Kessler. Demzufolge biete das neue Schulordnungsgesetz im Zusammenwirken mit der Einführung des Zwei-Säulen-Modells die Chance, dass sich trotz zurückgehender Schülerzahlen die Schülerströme regional etwas gleichmäßiger verteilen.

Der Entwurf des neuen Schulordnungsgesetzes befindet sich derzeit in der externen Anhörung. Diese wird voraussichtlich in der zweiten Oktoberhälfte abgeschlossen sein.

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