Land fördert die Arbeit von Autoren, Schriftstellern und Übersetzern
Mehr zu: Niedersachsen, Stipendien, SonderthemenAutoren, Schriftsteller und Übersetzer können sich vom 4. Oktober an für die niedersächsischen Literaturstipendien 2012 bewerben. Das Land vergibt Arbeits- und Jahresstipendien in Höhe von 5.000 bis 14.000 Euro sowie ein projektbezogenes Übersetzerstipendium in Höhe von 7.800 Euro. Ferner wird ein viermonatiger Aufenthalt in Tel Aviv mit 8.000 Euro gefördert.
"Freiberuflich Literaturschaffende können besonders vom Jahresstipendium profitieren. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, sich über einen längeren Zeitraum ihrer künstlerischen Tätigkeit zu widmen. Außerdem wollen wir durch die Fortsetzung des Israelstipendiums den kulturellen Austausch zwischen Niedersachsen und dem Nahen Osten weiter stärken", sagte Kulturministerin Professor Dr. Johanna Wanka.
Für den mit bis zu 14.000 Euro geförderten Jahresstipendiaten besteht die Möglichkeit, einen Teil des Förderzeitraums in Worpswede ("Martin-Kausche-Ateliers") zu verbringen. Die drei Arbeitsstipendien werden mit bis zu 5.000 Euro gefördert und dienen dazu, ein künstlerisches Arbeitsvorhaben zu realisieren. Hierfür können sich Autorinnen und Autoren bewerben, die entweder in ihrem Projekt einen Niedersachsenbezug haben oder aber in Niedersachsen wohnen oder arbeiten.
Anders als in Vergangenheit vergibt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur im Jahr 2012 erstmals ein Stipendium in Höhe von insgesamt 8.000 Euro für einen viermonatigen Arbeitsaufenthalt in Tel Aviv – bisher war es Jersusalem. Als Kooperationspartner stellt das dortige Goethe-Institut zusätzlich einen Mietkostenzuschuss in Höhe von 500 Euro pro Monat bereit und übernimmt die Reisekosten sowie die Betreuung vor Ort.
Übersetzerinnen und Übersetzer literarischer Werke können sich für eine projektbezogene Studienförderung in Höhe von 7.800 Euro bewerben. Das Stipendium soll sie in die Lage versetzen, in einem Zeitraum von sechs Monaten an einer Übersetzung zu arbeiten und sie zur Veröffentlichung zu bringen. Dafür ist eine durch einen anerkannten Verlag nachgewiesene Übersetzungstätigkeit in Form einer Publikation notwendig. Gefördert werden können zum einen Übersetzer/innen, deren Wohn- oder Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen liegt und die fremdsprachige oder deutsche Literatur übersetzen. Zum anderen sind Übersetzer/innen, die Werke niedersächsischer Autoren oder Literatur mit inhaltlichem Niedersachsenbezug in eine Fremdsprache übersetzen, förderberechtigt.
Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch die niedersächsische Fachkommission Literatur. Bewerbungen sind bis zum 15.01.2012 möglich. Für das Israelstipendium endet die Frist bereits am 15.12.2011.
Weitere Informationen gibt es unter: www.mwk.niedersachsen.de (Themen>Kultur>Literatur>Stipendien)
Fragen zu den Stipendien und den Förderbedingungen beantwortet: Meike Ziegenmeier, Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Leibnizufer 9, 30169 Hannover, Tel: (0511) 1 20 -2558, E-Mail:
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