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Landeselterninitiative

Landeselterninitiative gegen zusätzliche Abiturprüfung, Qualitätsentwicklung an Gymnasien angemahnt

Mehr zu: Abschlussprüfungen, Bildungsstandards, Föderalismus, Gymnasium, Saarland, Schule
Saarbrücken, 20.10.2011 -

Die Landeselterninitiative für Bildung lehnt wie Bildungsminister Kessler eine für alle Bundesländer zusätzliche gemeinsame schriftliche Abiturprüfung in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch ab, wie sie der von der bayerischen Wirtschaft initiierte "Aktionsrat Bildung" gefordert hat.

So gut der Vorschlag klingen mag, mit wäre jedoch ein großer pädagogischer und verwaltungsmäßiger Aufwand verbunden und die Abiturienten würden mit zwei völlig unterschiedlichen Prüfungssystemen konfrontiert. Bei mit 10 Prozent allenfalls - wenn überhaupt - minimaler Wirkung auf die Vergleichbarheit des Abiturs. Stattdessen mahnen die Eltern bei der Landesregierung, nachdem sie fast zwei Jahre im Amt ist, die längst überfällige Überarbeitung der Lehrpläne des achtjährigen Gymnasiums an, die sich an bundesweit geltenden und weiter zu entwickelnden Bildungsstandards orientiert. Gleichzeitig fordert die Elterninitiative die Vorlage eines Konzepts zur Entwicklung der Qualität von Unterricht und Lernen an den Gymnasien mit Schwerpunkt individuelle Förderung und besseren Rahmenbedingungen für das Lehrpersonal.

Auszug aus dem Koalitionsvertrag vom November 2009 der Jamaika-Koalition: "Auf der Grundlage der Vorschläge einer jüngst aus saarländischen und externen Experten zusammengesetzten Arbeitsgruppe sollen die Lehrpläne und Stundentafeln des verkürzten Gymnasiums (G8) überarbeitet werden, um Überforderungen von Schülerinnen und Schülern zu vermeiden. Darüber hinaus soll die Gestaltung der neuen Gymnasialen Oberstufe Saar (GOS) nach einem ersten Durchlauf 2010/11 evaluiert werden. Die Gymnasien werden bei der Umsetzung des verkürzten Bildungsgangs wirksam unterstützt."

Die Elterninitiative setzt sich dafür ein, dass Konzepte für individuelle Förderung und Herausforderung den Schulen verbindlich vorgeschrieben werden, etwa im Schulordnungsgesetz oder einer Verordnung, einschließlich entsprechender Fortbildung und berufsbegleitender Unterstützung für Lehrer. Je nach Anteil der Schüler aus benachteiligenden Lebensumständen müsse mehr Lehrerzeit zur Verfügung gestellt werden. Verbindlich müssten Sozialpädagogen mitwirken, als "Unterstützer des Lernens und der Schulentwicklung". Als Vorbild dient ihnen Hamburg. Dort wurde im September 2010 ins Schulgesetz geschrieben: § 3 (1): "Eine Lernkultur mit stärkerer und dokumentierter Individualisierung bestimmt das schulische Lernen." § 45 (4): "Die nähere Ausgestaltung der Versetzung, der Wiederholung, des Aufrückens, der individuellen Förderung sowie der Einstufung und der Umstufung erfolgt durch Rechtsverordnung."

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