Alleinerziehende in Hartz IV: Fehlende Kinderbetreuung erschwert Teilnahme an betrieblichen Trainingsmaßnahmen
Mehr zu: Bildungschancen, Kinderarmut, Training, WeiterbildungAlleinerziehende Hartz-IV-Empfängerinnen nehmen deutlich seltener an betrieblichen Trainingsmaßnahmen teil als alleinstehende Hartz-IV-Empfängerinnen ohne Kinder. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Erst wenn das jüngste Kind der Alleinerziehenden mindestens fünfzehn Jahre alt ist, verschwindet der Unterschied in der Teilnahmewahrscheinlichkeit. In abgeschwächter Form gilt das auch für die Förderung durch Einstiegsgeld oder Eingliederungszuschüsse. Dabei sind solche Fördermaßnahmen besonders erfolgversprechend, wenn es darum geht, Arbeitslose in Arbeit zu vermitteln.
"Möglicherweise sind diese betrieblichen Förderungen schwieriger mit Kinderbetreuungsaufgaben zu verbinden als schulische Trainingsmaßnahmen", schreibt Arbeitsmarktforscherin Cordula Zabel. Alleinerziehende Hartz-IV-Empfängerinnen nehmen dafür häufiger an Ein-Euro-Jobs oder Bewerbungstrainings teil. Diese zeitlich flexibleren Maßnahmen passen meist besser in ihre Lebenssituation, führen aber seltener zu einer regulären Stelle.
Mehr Kinderbetreuungsmöglichkeiten führen zu höherer Teilnahme an Fördermaßnahmen
In Regionen mit mehr Betreuungsangeboten für Kinder nehmen mehr alleinerziehende Hartz-IV-Empfängerinnen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teil. In Regionen mit einer fünf Prozentpunkte höheren Ganztagsbetreuungsquote für drei- bis sechsjährige Kinder ist die Eintrittsrate in betrieblichen Trainingsmaßnahmen für Alleinerziehende acht Prozent höher, hat IAB-Forscherin Zabel berechnet. Sie bezieht sich dabei auf Westdeutschland: Hier gehen bislang nur 23 Prozent aller Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren ganztags in den Kindergarten, in Ostdeutschland dagegen bereits 65 Prozent. In Ostdeutschland sind aufgrund des höheren Ausgangsniveaus keine Effekte eines besseren Betreuungsangebots nachweisbar, so Zabel.
Die IAB-Studie im Internet: doku.iab.de/kurzber/2011/kb2111.pdf.
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