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Pressemeldung
GEW Bremen
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"Keine Rechthaberei auf Kosten junger Referendare"

Mehr zu: Bremen, Lehrerbildung, Referendariat, Urteile, Schule
Bremen, 27.10.2011 -

"Rechthaberei auf Kosten junger Referendare" wirft GEW Landesgeschäftsführer Andreas Staets der Bildungsbehörde nach deren Ankündigung vor, Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts einzulegen.

Dieses hatte der Bildungsbehörde vor einer Woche vorgeschrieben, zum 01. November 2011 zehn Referendare für das Lehramt an Schulen einzustellen, da die von der Behörde vorgetragenen finanziellen Gründe für die Absage des November-Einstellungstermins für Referendare nicht überzeugten. Aus Sicht des Gerichts stehen für zehn der zwölf klagenden Bewerberinnen und Bewerber Referendariatsplätze zur Verfügung. Entsprechend wurden die Referendariatsplätze am Donnerstagvormittag im Losverfahren verteilt. "Ein solches Losverfahren ist zwar die gerechteste Variante, wenn alle Antragsteller den gleichen Rechtsanspruch haben, die Verlierer trifft es dennoch hart" sagt GEW-Jurist Gerd Rethmeier, der elf der zwölf klagenden Nachwuchslehrer vor Gericht vertrat. Auch deshalb hatte das Verwaltungsgericht vor seiner Entscheidung einen Vergleich angeboten, nämlich alle 12 Antragsteller zum kommenden Einstellungstermin im Februar in das Referendariat aufzunehmen. Während alle AntragstellerInnen noch im Gericht dem Vergleichsvorschlag zustimmt hatten, lehnte die Bildungsbehörde diesen ab, obwohl absehbar war, dass ein Teil der Antragsteller Recht bekommen würde.

Der Entschluss der Bildungsbehörde nun Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts einzulegen bedeutet, dass die zehn ReferendarInnen, die kommenden Dienstag Hals über Kopf den Vorbereitungsdienst antreten werden, damit rechnen müssen, bei einem anderslautenden Urteil des Oberverwaltungsgerichts in einigen Monaten den nun begonnenen letzten Teil ihrer Lehrerausbildung ebenso Hals über Kopf wieder abbrechen zu müssen, um sich erneut auf die ungewisse Suche nach einem Referendariatsplatz zu begeben.

Zwar ist ein Erfolg der Beschwerde laut Rethmeier kaum zu erwarten, "ein in diesem Sinne unter Vorbehalt begonnenes Referendariat ist für die Betroffenen aber ein schwer erträglicher Zustand", so der Jurist. Die GEW fordert daher die Bildungsbehörde auf, keine Rechtsmittel einzulegen oder diese zurückzuziehen, mindestens aber bereits jetzt zu erklären, dass auch im Fall einer entgegenstehenden Entscheidung des OVG die jetzt eingestellten Referendare nicht aus diesem Grund entlassen werden. "Da Bremen jede gut ausgebildete Lehrkraft auch aus Sicht der Behörde dringend benötigt, wäre der Verzicht auf Rechtsmittel die vernünftige Reaktion", so GEW-Geschäftsführer Andreas Staets abschließend.

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