GEW Nordrhein-Westfalen
GEW verwahrt sich gegen pauschale Verdächtigung von Schulen
Keine Schnüffelsoftware auf Schulrechnern
Mehr zu: E-Learning, Lehrerzimmer, Lernmittel, Nordrhein-Westfalen, Schulbuch, Unterrichtsmaterial, Urheberrecht, SchuleDie Aufregung in den Lehrerzimmern über den Einsatz sog. "Schultrojaner", einer Plagiats-Software zur Identifizierung von digitalen Kopien auf Schulrechnern, hält an. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft verlangt die Einbeziehung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und fordert von Schulministerin Löhrmann eine Initiative in der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Änderung der zwischen den Bundesländern und den Schulbuchverlagen vereinbarten Vertragsgrundlagen zum Einsatz dieser Software.
"Eine solche Überprüfung ohne Anlass widerspricht den Grundsätzen des Datenschutzes und stellt Lehrerinnen und Lehrern unter den Generalverdacht des rechtswidrigen Verhaltens," bewertete Dorothea Schäfer, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, heute in Essen den Vorgang. "Es kann nicht sein, dass Lehrerinnen und Lehrer bei der Vorbereitung des Unterrichts riskieren müssen, disziplinarisch belangt zu werden."
Die letzte Woche seitens des Schulministeriums gemachte Zusicherung, dass die zum Einsatz kommende Software "technisch und datenschutzrechtlich unbedenklich" sein müsse und dann "angekündigt und kontrolliert" zum Einsatz komme, greife viel zu kurz. "Wir erwarten vom Schulministerium, dass der Landesdatenschutzbeauftragte sofort einbezogen wird und NRW eine Initiative in der Kultusministerkonferenz zur Änderung dieser Vertragspassage ergreift", verlangt GEW-Chefin Schäfer. Letztlich müssten digitalisierte Lehr- und Lernmittel vom Land finanziert den Schulen zur Verfügung gestellt werden.
Ganz grundsätzlich kritisiere die GEW auch, dass dieser Vertrag ohne jede Beteiligung oder Information der Gewerkschaften und Verbände als Vertretung der Beschäftigten geschlossen wurde. Die Aufdeckung der heftig in die Kritik geratenen vertraglichen Vereinbarung sei dem Blog "Netzpolitik.org" zu verdanken.
Hintergrund: Gesamtvertrag über die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen
Bereits im Dezember 2010 wurde von den Bundesländern mit Schulbuchverlagen und Verwertungsgesellschaften ein Gesamtvertrag über die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen geschlossen. Darin geht es um neue Regeln für das Fotokopieren von Unterrichtsmaterialien in Schulen. Vereinbart wurde, dass eine "digitale Speicherung über den Kopiervorgang hinaus und ein digitales Verteilen" durch diesen Gesamtvertrag nicht erfasst sind, sondern eine zusätzliche Rechtsgrundlage nötig sei.
In § 6 Abs. 4 dieses Vertrages wurde vereinbart, dass die Verlage den Schulträgern eine Plagiatssoftware zur Verfügung stellen, mit der digitale Kopien auf den Schulrechnern identifiziert werden können. Die Länder haben sich verpflichtet, dass jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher "Digitalisate" prüfen lässt. Die Auswahl der Schulen solle dabei auf der Basis eines anerkannten statistischen Verfahrens erfolgen. Bei Verstößen gegen die in dem Gesamtvertrag festgelegten Vorgaben verpflichten sich die Länder, gegen die Schulleiter und Lehrkräfte disziplinarische Maßnahmen einzuleiten.
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