Leitfaden zu Open Content Lizenzen erschienen
Tipps zum Urheberrecht im digitalen Zeitalter
Mehr zu: Urheberrecht, SonderthemenDie Deutsche UNESCO-Kommission hat einen Leitfaden zum rechtssicheren Umgang mit Open Content Lizenzen veröffentlicht. Die vom Medienrechtsanwalt Till Kreutzer geschriebene Broschüre informiert umfangreich über Rechte und Pflichten von Urhebern und Nutzern. Open Content Lizenzen ermöglichen es Urhebern selbst zu bestimmen, unter welchen Bedingungen ihre Werke digital veröffentlicht und genutzt werden dürfen. Als bekanntestes Beispiel stellt der Leitfaden die Lizenz "Creative Commons" vor.
Die Deutsche UNESCO-Kommission will mit der Broschüre die Verwendung von Open Content Lizenzen fördern. Im deutschen Urheberrecht gilt der Grundsatz, dass alle Rechte vorbehalten sind. "Open Content Lizenzen machen es einfacher, kreative Inhalte zu veröffentlichen", sagte Roland Bernecker, Generalsekretär der Deutschen UNESCO-Kommission. "Urheber können bestimmen, welche Rechte sie an ihren Werken vorbehalten. Nutzer haben mehr Freiheiten beim Umgang mit Inhalten."
Die UNESCO sieht insbesondere in Sozialen Medien große Chancen, Wissensgesellschaften weltweit zu fördern. Deshalb hat die Deutsche UNESCO-Kommission im Juni diesen Jahres die Resolution "Potenziale von Sozialen Medien für UNESCO-Ziele nutzen" verabschiedet. Darin appelliert sie, die Verwendung von Open Content und Open Source Lizenzen zu fördern. Seit Mitte November steht die Website www.unesco.de unter einer Creative Commons Lizenz.
Die UNESCO unterstützt seit den 1950ern den Aufbau moderner Wissensgesellschaften, in denen der Zugang zu Information und Bildung ebenso verwirklicht ist wie Meinungsfreiheit und kulturelle Vielfalt. Das Internet bietet dabei große Chancen, Menschen weltweit den Zugriff auf Wissen zu ermöglichen. Die UNESCO setzt sich zugleich für den Schutz des geistigen Eigentums ein.
Leitfaden "Open Content Lizenzen"
Die Broschüre liegt als Print- und elektronische Version vor: Download Leitfaden als PDF
Der Autor des Leitfadens "Open Content Lizenzen" ist Dr. Till Kreutzer. Der Medienrechtsanwalt ist auf das Urheberrecht spezialisiert. Kreutzer ist zudem Mitglied im Fachausschuss Kommunikation der Deutschen UNESCO-Kommission und im wissenschaftlichen Kollegium am Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg. Er ist auch Gründungsmitglied der Plattform irights.info zum Urheberrecht in der digitalen Welt.
Weitere Informationen:
Wissensgesellschaften
Fragen und Antworten zu Creative Commons
DUK stellt Website unter Creative Commons Lizenz
Kontakt:
Dr. Anke Dörner
Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Leiterin Fachbereich Bildung, Kommunikation, Information
Telefon: 0228-60497-0
E-Mail:
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