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Hochschulautonomie

Freiräume der Hochschulen in Deutschland nach wie vor unzureichend

Mehr zu: Hochschulautonomie, Internationaler Austausch, Wintermantel, Hochschule
Bonn, 15.11.2011 -

"Die deutschen Hochschulen haben immer noch nicht die gleichen Handlungsmöglichkeiten wie ihre stärksten internationalen Konkurrenten." Dies erklärte die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Margret Wintermantel, heute in Bonn. "Gerade im Vergleich zu den international besonders erfolgreichen Hochschulsystemen in Großbritannien, Skandinavien oder den Niederlanden haben wir in unseren Landesgesetzen noch zu viele unnötige Regelungen, die auf ein unbegründetes Misstrauen im Verhältnis zwischen Hochschulen und Politik verweisen."

Hintergrund der Äußerungen ist eine soeben veröffentlichte Studie der europäischen Rektorenkonferenz EUA (European University Association). Diese untersucht die Beziehungen zwischen Staat und Hochschulen in 26 europäischen Ländern in den zentralen Bereichen der Organisation, der Finanzen, des Personals und der akademischen Angelegenheiten. Da die Regelungen in Deutschland von Bundesland zu Bundesland variieren, wurden exemplarisch die entsprechenden Bedingungen für die Hochschulen in Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen analysiert.

"Statt die vorhandenen Spielräume durch detaillierte Verordnungen und inadäquate Mittelverteilungssysteme einzuschränken, sollten sich unsere Bundesländer ein Vorbild an der großzügigeren Praxis andernorts nehmen", sagte Wintermantel. "Die Studie zeigt viele gute Beispiele, wie auch deutsche Hochschulen sich im regionalen und internationalen Wettbewerb besser positionieren und Bürokratie abgebaut werden könnten.

Die Studie ´Hochschulautonomie in Gesetz und Praxis´ des Zentrums für Wissenschaftsmanagement Speyer aus diesem Jahr hat gezeigt, dass in Deutschland in den letzten Jahren an einigen Hochschulen beispielgebende Wege in Richtung Hochschulautonomie beschritten wurden. Im internationalen Vergleich werden aber die noch ungenutzten Potenziale deutlich. Dort sollten die Länder nun ansetzen und den Hochschulen weiteren Raum geben, ihre individuelle Entwicklung zu gestalten."

Laut der EUA-Studie haben die Hochschulen in den drei deutschen Bundesländern im Vergleich zu anderen nationalen Hochschulsystemen eine geringere finanzielle und personelle Autonomie. Konkret geht es um finanzielle Spielräume, die Möglichkeit, Rückstellungen zu bilden, Kredite aufzunehmen, Studienbeiträge zu erheben und über Gebäude als ihr Eigentum zu verfügen. Zudem zeigt sich, dass die Hochschulen im Vergleich wenig Einfluss auf die Bezahlung des Personals haben und kaum Personalentwicklung betreiben können.

Bei der Organisation sind die britischen Hochschulen besonders autonom, gefolgt von den dänischen und finnischen Hochschulen. In der Spitzengruppe liegt auch Nordrhein-Westfalen, während Hessen und Brandenburg sich im Mittelfeld befinden. Zur Organisation zählen das Verfahren zur Bestimmung der Hochschulleitung, die Zusammensetzung und das Zusammenspiel der Leitungsgremien sowie die Entscheidungsmöglichkeiten über die Struktur der Hochschule.

Im Mittelfeld liegen die deutschen Regelungen im Bereich der akademischen Angelegenheiten. Die Universitäten in Irland und im Vereinigten Königreich sowie in den skandinavischen Ländern haben größere Freiheiten bei der Entscheidung über die Zahl und die Auswahl der aufzunehmenden Studierenden, hinsichtlich der Einführung und Beendigung von Studienprogrammen sowie der Entscheidung über Qualitätssicherungsmaßnahmen.

Link zur EUA-Studie:
www.eua.be/News

Link zu Studie des Zentrums für Wissenschaftsmanagement (PDF) im Auftrag von Stifterverband für die deutsche Wissenschaft und Heinz Nixdorf Stiftung:
www.stifterverband.info

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