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Pressemeldung
GEW Thüringen
GEW Thüringen

Bündnis zum Erhalt der Thüringer Grundschulhorte

Mehr als 15.300 Eltern, Erzieher/innen und Lehrer/innen unterzeichnen Erklärung zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschulhorte

Mehr zu: Ganztagsschule, Grundschule, Thüringen, Schule
Erfurt, 24.11.2011 -

Das am 3. November 2011 wiedergegründete Bündnis zum Erhalt der Thüringer Grundschulhorte hat sich zum Ziel gesetzt, in der Debatte zur Hortkommunalisierung die Kräfte von Erzieher/innen, Eltern, Lehrer/innen und den betroffenen Kindern zu bündeln.

Der Bündnisgründung war eine Gemeinsame Erklärung zur Zukunft der Thüringer Grundschulen und Grundschulhorte vorausgegangen. Seit dem 3. September 2011 haben insgesamt 15.336 Menschen aus Thüringen die Erklärung unterzeichnet und sich damit für eine Weiterentwicklung der Grundschulhorte unter konkreten Bedingungen ausgesprochen:

  1. Die Horte müssen dauerhaft finanziell so ausgestattet sein, dass sie die u.g. Aufgaben ausreichend und nachvollziehbar erfüllen können.
  2. Der Grundschulhort muss weiterhin zwingend als Teil der Bildungseinrichtung Grundschule definiert werden, mit der er eine organisatorische und pädagogische Einheit bildet.
  3. Der Thüringer Bildungsplan muss in überzeugender Weise in allen Thüringer Grundschulen und deren Horten implementiert werden. Schule und Hort müssen verpflichtet werden, ein gemeinsames pädagogisches Gesamtkonzept vorzulegen und zu veröffentlichen.
  4. An den Grundschulhorten muss ein Fachkräftegebot analog zu § 14 Absatz 1 ThürKitaG gelten. Zudem ist ein Fortbildungsgebot für Lehrerinnen, Lehrer, Horterzieherinnen und Horterzieher gleichermaßen gesetzlich festzulegen.
  5. Das Betreuungsverhältnis (Hortbetreuer/in zu Kinder) muss mit einem verbindlichen Betreuungsschlüssel von höchstens 1:20 festgelegt werden. Zusätzlich sind Horterzieher/innen zur Ausgestaltung ihres Bildungsauftrages 10% der Arbeitszeit als Verfügungszeit für Vor- und Nachbereitung, Fortbildung und Elterngespräche einzuräumen. Ausfallzeiten durch Urlaub und Krankheit sind bei der Personalbemessung angemessen zu berücksichtigen.
  6. Um den Grundschulhort als Arbeitsplatz wieder attraktiv zu machen, muss der Beschäftigungsumfang in der Regel einen vollen Arbeitstag umfassen. Nur dies ermöglicht die konsequente Umsetzung von Inklusion und Rhythmisierung im Unterricht und bei außerunterrichtlichen Angeboten.

Das Bündnis hat eine Aktionswoche ausgerufen. Vom 28. November 2011 bis 2. Dezember 2011 finden in vielen Thüringer Grundschulhorten Veranstaltungen und Aktionen statt, darunter offene Hausaufgabenstunden, Elternsprechstunden, Tage der offenen Tür.

Das Bündnis hat zudem alle Thüringer Hortkinder zu einem Malwettbewerb eingeladen. Unter dem Motto "Ich bleibe nach der Schule gern im Hort" sollen Kinder ihren Blick auf den Hort malen. Über das beste Bild entscheidet der "Gefällt mir"-Button auf der Facebookseite des Bündnisses.

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