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Pressemeldung von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bundesrat stimmt Bundeskinderschutzgesetz nicht zu

Kristina Schröder: "Blockadehaltung der Länder beim Bundeskinderschutzgesetz ist verantwortungslos"

Berlin, 25.11.2011

Das von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, vorgelegte neue Bundeskinderschutzgesetz hat heute (Freitag) im Bundesrat keine Mehrheit der Stimmen bekommen. Zudem konnten sich die Länder nicht auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verständigen, so dass das Gesetz blockiert ist. Der Deutsche Bundestag hingegen hatte das Gesetz Ende Oktober ohne Gegenstimme beschlossen und auch in der Fachwelt war das Gesetz einhellig begrüßt worden.

"Es macht mich traurig, dass sich einige Länder aus parteipolitischem Kalkül dringend notwendigen Verbesserungen im Kinderschutz verweigern. Aber ich bleibe entschlossen, das Kinderschutzgesetz so schnell wie möglich in Kraft zu setzen. Deshalb werde ich noch heute die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung angehen", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder heute in Berlin. "Fachlich sind sich alle einig, dass wir mit dem Bundeskinderschutzgesetz eine neue Qualität im Kinderschutz erreichen können. Die Länder tragen nun die Verantwortung, dass das Bundeskinderschutzgesetz nicht zum 1. Januar 2012 in Kraft treten kann."

In den letzten Wochen war die Bundesregierung den Ländern weit entgegen gekommen und hatte in einer Protokollerklärung die dauerhafte Finanzierung der Familienhebammen sowie finanzielle Entlastungen für die Kommunen angeboten. Letztlich hat die Blockadehaltung der SPD-geführten Länder das zügige in Kraft treten des Gesetzes verhindert.

"Die Länder müssen sich jetzt fragen lassen, wie der Kinderschutz in Deutschland ohne dieses Gesetz weiter voran gebracht werden soll", sagte Bundesfamilienministerin Schröder. "Ein gemeinsames Konzept der Länder zum Kinderschutz ist nicht erkennbar. Das wird die weiteren Gespräche sehr belasten."

Das vom Bundestag beschlossene Bundeskinderschutzgesetz hätte Prävention und Intervention gleichermaßen vorangebracht. Es steht für bessere Unterstützungsangebote für Familien, Eltern und Kinder, mehr Zusammenarbeit der relevanten Akteure und starke Netzwerke. Von den Kinderärzten, Familienhebammen, Jugendämtern bis hin zu den Familiengerichten - alle sollten einbezogen werden, um Risiken und Gefahren für Kinder und Jugendliche aktiv vorzubeugen oder diese wirksam abzuwenden. Durch die Blockadehaltung einiger Länder können diese Regelungen nun nicht in Kraft treten.

Konkret sah das Gesetz Regelungen zum Schutz von Kindern in folgenden Bereichen vor:


Zur Veröffentlichung freigegeben - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend / bildungsklick.de


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