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Pressemeldung von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesrat stimmt Bundeskinderschutzgesetz nicht zu
Kristina Schröder: "Blockadehaltung der Länder beim Bundeskinderschutzgesetz ist verantwortungslos"
Berlin, 25.11.2011 Das von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina
Schröder, vorgelegte neue Bundeskinderschutzgesetz hat heute (Freitag) im
Bundesrat keine Mehrheit der Stimmen bekommen. Zudem konnten sich die Länder
nicht auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verständigen, so dass das
Gesetz blockiert ist. Der Deutsche Bundestag hingegen hatte das Gesetz Ende
Oktober ohne Gegenstimme beschlossen und auch in der Fachwelt war das Gesetz
einhellig begrüßt worden.
"Es macht mich traurig, dass sich einige Länder aus parteipolitischem Kalkül
dringend notwendigen Verbesserungen im Kinderschutz verweigern. Aber ich bleibe
entschlossen, das Kinderschutzgesetz so schnell wie möglich in Kraft zu setzen.
Deshalb werde ich noch heute die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die
Bundesregierung angehen", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder heute
in Berlin. "Fachlich sind sich alle einig, dass wir mit dem
Bundeskinderschutzgesetz eine neue Qualität im Kinderschutz erreichen können. Die Länder tragen nun die Verantwortung, dass das Bundeskinderschutzgesetz nicht zum 1. Januar 2012 in Kraft treten kann."
In den letzten Wochen war die Bundesregierung den Ländern weit entgegen gekommen
und hatte in einer Protokollerklärung die dauerhafte Finanzierung der
Familienhebammen sowie finanzielle Entlastungen für die Kommunen angeboten.
Letztlich hat die Blockadehaltung der SPD-geführten Länder das zügige in Kraft
treten des Gesetzes verhindert.
"Die Länder müssen sich jetzt fragen lassen, wie der Kinderschutz in Deutschland
ohne dieses Gesetz weiter voran gebracht werden soll", sagte
Bundesfamilienministerin Schröder. "Ein gemeinsames Konzept der Länder zum
Kinderschutz ist nicht erkennbar. Das wird die weiteren Gespräche sehr belasten."
Das vom Bundestag beschlossene Bundeskinderschutzgesetz hätte Prävention und
Intervention gleichermaßen vorangebracht. Es steht für bessere
Unterstützungsangebote für Familien, Eltern und Kinder, mehr Zusammenarbeit der
relevanten Akteure und starke Netzwerke. Von den Kinderärzten, Familienhebammen,
Jugendämtern bis hin zu den Familiengerichten - alle sollten einbezogen werden,
um Risiken und Gefahren für Kinder und Jugendliche aktiv vorzubeugen oder diese
wirksam abzuwenden. Durch die Blockadehaltung einiger Länder können diese
Regelungen nun nicht in Kraft treten.
Konkret sah das Gesetz Regelungen zum Schutz von Kindern in folgenden Bereichen
vor:
- Frühe Hilfen und Netzwerke für werdende Eltern
Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage dafür, leicht zugängliche Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend und auf einem hohen Niveau einzuführen bzw. zu verstetigen. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz - wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei - werden in einem Kooperationsnetzwerk zusammengeführt.
- Stärkung des Einsatzes von Familienhebammen
Das Bundesfamilienministerium wird mit einer Bundesinitiative ab 2012 vier Jahre lang jährlich 30 Millionen Euro zum Ausbau des Einsatzes von Familienhebammen zur Verfügung zu stellen.
- Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe
- Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Ehrenamtliche vereinbaren mit den Trägern, für welche Tätigkeiten dies nötig ist.
- Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger zur Informationsweitergabe an das Jugendamt
Häufig ist eine Kindesgefährdung für Ärzte oder andere so genannten Berufsgeheimnisträgern als erste erkennbar. Das Gesetz bietet erstmals eine klare Regelung, die einerseits die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient schützt, andererseits aber auch die Weitergabe wichtiger Informationen an das Jugendamt ermöglicht.
- Regelung zum Hausbesuch
Der Hausbesuch soll zur Pflicht werden - allerdings nur dann, wenn er nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist und der Schutz des Kindes dadurch nicht gefährdet wird.
- Verbindliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe
Eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung wird künftig in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zur Pflicht. Dabei geht es insbesondere um die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Standards für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt. An die Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung soll sich auch die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln knüpfen.