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Keine Zustimmung zum Kinderschutzgesetz
Mehr zu: Föderalismus, Jugendhilfe und Sozialarbeit, Kinderrechte, SonderthemenBerlin, 25.11.2011 -
Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Kindern in der vorliegenden Fassung nicht zu. Es kann damit vorerst nicht in Kraft treten.
Die Länder hatten bereits im sogenannten ersten Durchgang im Mai 2011 bedauert, dass das Gesetz den präventiven Kinderschutz als alleinige Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe ausgestaltet. Sie hielten es z.B. für erforderlich, im Rahmen der "Frühen Hilfen" auch die entsprechenden Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens zu verbessern. Der Bundestag hat die Vorschläge des Bundesrates jedoch nicht aufgegriffen.
Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Drucksache 670/11 (Beschluss)
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