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Pressemeldung
GEW Niedersachsen
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Inklusion muss gelingen

GEW: Erhebliche Nachbesserungen nötig - CDU/FDP-Gesetzentwurf und Personalausstattung unzureichend

Mehr zu: Inklusion, Niedersachsen, Schule
Hannover, 15.12.2011 -

"Wir wollen, dass die Inklusion gelingt. Alle Schulen müssen konzeptionell und personell so ausgestattet sein, dass sie Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen ohne Diskriminierung integrieren und alle Kinder und Jugendlichen gut fördern können.

Dieses Ziel ist mit dem Gesetzentwurf von CDU und FDP sowie den vom Kultusminister angekündigten Regelungen zur Personalausstattung nicht gewährleistet", erklärte der schulpolitische Experte der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen, Henner Sauerland, bei der Anhörung im Kultusausschuss am 15. Dezember. Deshalb trete die GEW für deutliche Nachbesserungen auch in der Zuweisung von Personal ein. "Die Schulen brauchen eine sonderpädagogische Grundversorgung mit multiprofessionellen Teams von allgemeinen Lehrkräften, Förderpädagogen und sozialpädagogischen Fachkräften, die eine erfolgreiche Arbeit ermöglicht", erläutert der GEW-Landesvorsitzende Eberhard Brandt.

"Die Regierungskoalition fällt mit ihrem Gesetzentwurf hinter die erfolgreiche Arbeit der regio-nalen Integrationskonzepte zurück, die sie selbst in den letzten acht Jahren ausgebaut hat", kritisiert Lea Arnold vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Fast vierzig Prozent der Grundschulen nehmen inzwischen alle Kinder mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung auf. In den Integrationsregionen führen die entsprechenden Förderschulen keine eigenen Grundschulklassen mehr. "Die Einführung dieser regionalen Integrationskonzepte wird von den Eltern getragen und ist deshalb als Erfolgsmodell anzusehen. Darum muss es auf alle Grundschulen des Landes ausgeweitet werden", fordert die bildungspolitische Expertin des DGB. Es sei nicht zu verstehen, warum sich die Regierungskoalitionen von ihrem eigenen Erfolg distanzieren.

CDU und FDP wollten mit ihrem Gesetzentwurf den erreichten Stand der Inklusion abbauen, indem sie wieder Grundschulklassen für die Förderschulen im Bereich Sprache und Verhalten vorschreiben. Ein Parallelsystem führe dazu, dass an den inklusiven Grundschulen und den Förderschulen noch weniger Förderlehrkräfte und Therapeuten zur Verfügung stünden. "Es gibt nur wenige dieser Spezialkräfte. Auch deshalb darf es keine Grundschulklassen mehr an die¬sen Förderschulen geben", so der GEW-Schulexperte Sauerland.

Die GEW kritisiert, dass die Regierungskoalition widersprüchliche Aussagen zur Inklusion vor-lege. In §4 werde festgelegt, dass alle Schulen inklusiv sind. Dieser schon seit Jahren von der GEW eingeforderte Grundsatz werde allerdings durch andere Regelungen konterkariert. So sei in der Ankündigung der untergesetzlichen Regelungen ein Gutachten zum sonderpädagogi¬schen Unterstützungsbedarf vorgesehen, das einen "optimalen" Lernort vorschlage. Im Kern bedeute dieses Gutachten eine Überprüfung, ob ein Kind "inklusionsgeeignet" sei. Mit dieser Regelung werde das Menschenrecht eines Kindes auf Inklusion negiert. Inklusion bedeute, dass alle Schulen in die Lage versetzt werden, Kinder mit Beeinträchtigungen und Behinderungen ohne Diskriminierung und ohne Angst vor Aussonderung aufzunehmen und ihnen gute Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten.

Die Aussonderung aus der allgemeinen Schule und damit der Verlust des Rechts auf Inklusion ist in zwei Paragrafen des Gesetzesentwurfs von CDU und FDP vorgesehen. Nach § 59 können allgemeine Schulen durch Konferenzbeschluss entscheiden, Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen auf andere Schulen, auch auf Förderschulen, zu verweisen. Nach §61 kann der Verweis von der allgemeinen Schule als Disziplinarstrafe (Erziehungs- und Ordnungsmaß-nahme) erfolgen. Es sei irreführend, wenn in diesem Zusammenhang der Begriff des "Kindeswohls" verwendet würde. Dieser sei dem Familienrecht und dem Jugendrecht zuzuordnen. Er würde unzulässig überdehnt, wenn er als Begründung für die Zuordnung zu einer Schule herangezogen werde.

Die GEW fordert die Regierungskoalitionen auf, wie ursprünglich geplant im Jahr 2012 mit der flächendeckenden Inklusion zu beginnen und diese nicht auf 2013 zu verschieben. Zurzeit bereiten sich in Niedersachsen 1.783 Grundschullehrkräfte auf die Arbeit in den 1. Klassen der Grundschulen vor. Sie haben viel Arbeit aufgebracht, um im Schuljahr 2012 in ihren ersten Klassen inklusiv zu arbeiten. Das Land hat erhebliche Mittel für die Fortbildung aufgebracht. Dieses enorme Engagement dürfe nicht missachtet werden.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ist bereit, am Gesetzentwurf und den untergesetzlichen Regelungen mitzuarbeiten und ihre Expertise einzubringen. Inklusion müsse schließlich ein Erfolg werden, betont abschließend der GEW-Landesvorsitzende Eberhard Brandt.

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