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Letzte Änderung: 26.05.2012, 10:55
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Mecklenburg-Vorpommern

Bildungsminister Brodkorb setzt Inklusionsbevollmächtigte und Expertenkommission "Inklusion" ein

Neben namhaften Wissenschaftlern und erfahrenen Praktikern wurde auch Ex-Oppositionspolitiker Andreas Bluhm berufen

Mehr zu: Handikap, Inklusion, Mecklenburg-Vorpommern, Weiterbildung, Sonderthemen
Schwerin, 20.12.2011 -

Heute hat Minister Brodkorb das Kabinett darüber informiert, wie die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zur Entwicklung eines langfristig tragfähigen Konzeptes zur Inklusion umgesetzt werden soll. "Wir benötigen zunächst eine fachliche Diskussion darüber, was Inklusion in unseren Schulen bedeuten soll. Außerdem müssen wir uns auf einen langfristig verlässlichen Weg verständigen", so Brodkorb heute in Schwerin.

Ab 2012 wird sich deshalb zur Umsetzung des Auftrages aus der Koalitionsvereinbarung eine Expertenkommission "Inklusive Bildung in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2020" mit diesem Thema eingehend befassen. Ihr werden Vertreterinnen und Vertreter der Praxis, der Wissenschaft und der Kommunen angehören. Darüber hinaus werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller fachlich zuständigen Ministerien an den Sitzungen der Kommission teilnehmen.

Die Kommission hat die Aufgabe, möglichst noch im Jahre 2012 ein Langzeitkonzept zur schrittweisen Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems in Mecklenburg-Vorpommern zu entwickeln.

Dieses Konzept soll dabei auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und unter der Voraussetzung der Nutzung der bereits heute im Bildungssystem gebundenen finanziellen Ressourcen die Frage beantworten, wie viel und welche Inklusion unter diesen Voraussetzungen möglich ist und welche Schritte (inkl. konkreter Zeitpläne, Weiterbildungen, Förderinstrumente etc.) in den einzelnen Bildungssystemen zur Erreichung dieses Ziels bis mindestens 2020 gegangen werden sollten. Der Schwerpunkt der konzeptionellen Arbeit liegt dabei im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung, bei den Grundschulen, den Förderschulen sowie den Regionalen Schulen.

Die Kommission wird im Januar 2012 erstmals tagen. Den Vorsitz übernimmt Prof. Dr. Katja Koch (Universität Rostock, Lehrgebiet "Frühe sonderpädagogische Entwicklungsförderung - Kognitive Entwicklung"). Sie ist für zwei Jahre von ihrer Arbeit an der Universität freigestellt und als Inklusionsbevollmächtigte des Ministers tätig.Neben der Leitung der Kommission wird sie den Minister fachIich beraten und mit ihm gemeinsam den Dialog mit Schulen und Eltern führen.

Minister Brodkorb konnte für die Expertenkommission neben dem erfahrenen ehemaligen Parlamentsvizepräsidenten Andreas Bluhm außerdem den renommierten Entwicklungspsychologen und Anthropologen Professor Dr. Dr. Dr. Wassilios E. Fthenakis (Universität Bozen/Italien) gewinnen.

Die Mitglieder der Expertengruppe sind:

  • Andreas Bluhm (Vizepräsident des Landtages a. D.)
  • Prof. Dr. Wassilios E. Fthenakis (Universität Bozen)
  • Prof. Dr. Ulf Preuss-Lausitz (TU Berlin)
  • Prof. Dr. Bodo Hartke (Universität Rostock)
  • Hannelore Lemke (Schulleiterin, Grundschule Lankow, Schwerin)
  • Marlies Schönberg, (Schulleiterin, Regionale Schule Karlshagen)
  • Dr. Michael Burgert (Schulleiter, Schule für Kranke, Rostock)
  • Thilo Werfel (Schulleiter, Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Grevesmühlen)
  • Dr. Caroline Bockmeyer (Geschäftsführerin des AWO-Kreisverbandes Ludwigslust e.V.)
  • Arp Fittschen (Städte- und Gemeindetag)
  • eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreistages (N.N.)
  • eine Praxisvertreterin bzw. ein Praxisvertreter aus dem Bereich der Kindertagesstätten (N.N.)

Das Bildungsministerium wird Fachkongresse zu den von der Expertenkommission verhandelten Themen veranstalten, um einer breiten Öffentlichkeit die Möglichkeit der Teilnahme am Diskussionsprozess zu geben.

Darüber hinaus hat das Bildungsministerium eine Referatsleiterstelle für Inklusion bundesweit öffentlich ausgeschrieben, um die Aufgaben im Bildungsministerium zu bündeln und zu koordinieren.

Schließlich beabsichtigt das Ministerium, der Universität Rostock zeitlich befristet eine Juniorprofessur mit dem Schwerpunkt Inklusion zu finanzieren.

Eine Begleitgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften und Verbänden, Eltern- und Schülervertretungen sowie anderer Einrichtungen und Experten wird die Arbeit der Gremien kritisch begleiten.

Minister Brodkorb: "Es ist mir wichtig, diesem Gesamtkonzept zur Inklusion bis 2020 die notwendige Zeit der Vorbereitung einzuräumen. Nur eine solide Vorarbeit, in die alle Beteiligten einbezogen werden, sichert ein langfristig tragfähiges Konzept, dass allen Kindern und ihren Eltern, den Pädagogen und Schulpartnern gerecht wird."

Auf der Grundlage des Berichts der Expertenkommission wird die Landesregierung dem Landtag voraussichtlich 2013 einen Vorschlag zur Umsetzung der Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2020 vorlegen. Der Landtag wird gebeten, über diesen Vorschlag zu beraten und abschließend eine endgültige Entscheidung zu treffen. Dieses Verfahren wird im Interesse einer transparenten Diskussion und einer möglichst breiten gesellschaftlichen Mehrheit für ein inklusives Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern gewählt.

Hintergrund:
Das im Jahr 2006 in der UNO-Generalversammlung verabschiedete "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" sichert in Artikel 24 zu, dass Menschen mit Behinderungen in den Vertragsstaaten "ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit" ein "integratives Bildungssystem" zur Verfügung gestellt wird. Demnach dürfen sie "nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden". Gefordert wird vielmehr, den Betroffenen im Rahmen des allgemeinen Bildungssystems "individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen" bereitzustellen. Mit der Ratifizierung Deutschlands mit Datum vom 24. Februar 2009 ist dieses Dokument auch für die Bundesrepublik Deutschland rechtsverbindlich.

Mit Beschluss vom 18. November 2010 hat die Kultusministerkonferenz die Ziele des Übereinkommens nochmals bekräftigt, jedoch darauf hingewiesen, dass die deutsche Rechtslage bereits "grundsätzlich den Anforderungen des Übereinkommens" entspreche. Sie hat zudem angemahnt, dass weitere Schritte hin zu einem inklusiven Bildungssystem im Sinne des Übereinkommens "nicht innerhalb eines kurzen Zeitraums" erreicht werden können und eine "Konkurrenz zu anderen gleichrangigen staatlichen Aufgaben" bestehe. Die "Umsetzung des Übereinkommens" sei damit "als gesamtgesellschaftliches komplexes Vorhaben längerfristig und schrittweise" anzulegen.

Somit ist es erforderlich, dass jedes Bundesland gemeinsam mit der kommunalen Ebene sowie allen im Bildungsbereich Tätigen seinen eigenen Weg hin zu einem inklusiven Bildungssystems beschreibt. Hierbei sind die aktuellen Herausforderungen ebenso zu berücksichtigen wie die spezifischen Bedingungen des jeweiligen Bundeslandes.

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