thüringer lehrerverband
tlv thüringer lehrerverband fordert die sofortige Reisekostenerstattung für Lehrer
Mehr zu: Lehrerbildung, Thüringen, Weiterbildung, SchuleSeit mehreren Jahren werden notwendige Dienstreisen von Lehrern, Erziehern und Sonderpädagogen in vielen Fällen nur genehmigt, wenn ausdrücklich auf eine Reisekostenerstattung verzichtet wird. Schon 2008 wies der tlv thüringer lehrerverband in einem Brief an den damaligen Kultusminister auf diesen Missstand hin. Dieses Vorgehen ist so nicht weiter hinnehmbar.
Der tlv thüringer lehrerverband fordert deshalb in einem Schreiben an Minister Christoph Matschie die sofortige Einstellung dieser Praxis. Es ist nicht nachvollziehbar, dass z. B. Klassenfahrten oder Weiterbildungsveranstaltungen verpflichtend sind, die nötigen Aufwendungen aber aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Sollte beim Ministerium jetzt kein Umdenken einsetzen, strebt der tlv eine Musterklagevereinbarung an.
Zustimmung erhält der tlv von der Rechtsprechung. Das Verwaltungsgericht Gera hat jüngst in einem Urteil einem klagenden Lehrer Recht gegeben. Es schloss sich damit gleichlautenden Urteilen der Landesarbeitsgerichte Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes an.
Niemand erwarte von einem Minister, einem anderen Ministerialbeamten oder einem Schulaufsichtsbeamten, dass bei notwendigen und angeordneten Dienstreisen die Fahrtkosten und im Falle von Übernachtungen auch diese Kosten zu tragen sind. Fährt ein Lehrer mit seiner Schulklasse auf Gruppenfahrt und übernachtet in einer Jugendherberge, setzt man dies jedoch voraus.
Der tlv empfiehlt zukünftig allen Betroffenen, unabhängig von der Verzichtserklärung, eine Reisekostenerstattung zu beantragen. Bei der zu erwartenden Ablehnung des Widerspruches bleibt nur noch der Gang vor das Gericht. Für diesen Fall bietet der tlv thüringer lehrerverband seine Unterstützung an. Finden sich klagebereite Lehrer, steht der tlv zu Gesprächen über den Abschluss einer Musterklagevereinbarung zur Verfügung. Damit könne die Zahl der zu erwartenden Verfahren und die damit verbundene Belastung der Verwaltung sowie auch der Gerichte gesenkt werden. Zudem gäbe es endlich Rechtsklarheit in Thüringen.
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