Deutscher Kulturrat e.V.
SPD strebt Föderalismusreform im Bildungsbereich an
Deutscher Kulturrat begrüßt Vorschläge zur Grundgesetzänderung
Mehr zu: Bildungswesen, Föderalismus, Kooperationsverbot, SonderthemenDer Deutsche Kulturrat begrüßt den Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion, gesetzlich die verstärkte Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Bildung zu ermöglichen.
Zur Umsetzung des SPD-Vorschlags muss eine Änderung des Grundgesetzes erwirkt werden. Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 ist im Grundgesetz das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in Bildungsangelegenheiten festgeschrieben. Durch die Einführung eines neuen Artikels 104 c ins Grundgesetz soll ermöglicht werden, dass der Bund die Länder in Bildungsfragen dauerhaft finanziell unterstützen kann. Bisher war eine solche Unterstützung nur in Ausnahmefällen möglich.
Am 19. März wird es im Ausschuss für Bildung und Forschung des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Thema Bildungsförderalismus geben. Durch die Änderung des Grundgesetzes strebt die SPD unter anderem die Einführung eines neuen Ganztagsschulprogramms an. Bildungsexperten werden bei der Sitzung über den Vorschlag diskutieren.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann sagte: "Eine legale Mischfinanzierung von Bund und Ländern im Bildungsbereich ist in Zeiten der Schuldenbremse und der großen finanziellen Probleme, vor denen viele Bundesländer stehen, ein absolut richtiger Vorschlag. Das im Jahr 2006 eingeführte strikte Kooperationsverbot hat sich nicht bewährt. Ich bin sehr gespannt, wie die anderen Parteien den Vorschlag der SPD bewerten werden."
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