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Pressemeldung
Deutscher Kulturrat e.V.
Deutscher Kulturrat

Digitalisierungsoffensive ist nötig – Vergütung ist unabdingbar

Deutscher Kulturrat zur heutigen Digitalisierungsdebatte von Kulturgütern im Deutschen Bundestag

Mehr zu: Urheberrecht, Sonderthemen
Berlin, 26.01.2012 -

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass heute im Deutschen Bundestag über die Digitalisierung von Kulturgütern debattiert wird. Bereits gestern fand im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages hierzu eine öffentliche Anhörung statt, in der die Komplexität der Digitalisierungsaufgabe deutlich wurde.

Der Deutsche Kulturrat unterstreicht, dass eine Digitalisierungsoffensive erforderlich ist. Gerade die jüngere Generation nutzt stärker digital zugängliche Kulturgüter wie beispielsweise Bücher. Hier zeigt sich bereits jetzt als Problem, dass Werke des 20. Jahrhunderts, die nicht gemeinfrei sind, aufgrund unzureichender Mittel für die Vergütung der Urheber und anderer Rechteinhaber nicht digitalisiert werden und dadurch eine Rezeptionslücke entstehen kann. Probleme macht auch die Digitalisierung von Zeitungen, da hier gegebenenfalls die Rechte von einer Vielzahl von Urhebern einzuholen sind. Hierfür müssen gesetzliche Lösungen gefunden werden.

Bereits im Jahr 2010 hat der Deutsche Kulturrat einen Vorschlag zur Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke für nicht kommerzielle Vorhaben vorgelegt. Dieser Vorschlag ist praktikabel und wäre rasch umzusetzen. Der Deutsche Kulturrat fordert, unabhängig von der anstehenden Urheberrechtsreform (3. Korb Urheberrecht in der Informationsgesellschaft) unverzüglich eine Regelung zur Digitalisierung von verwaisten und vergriffenen Werken umzusetzen. Hier besteht akuter Handlungsbedarf.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Dass die Digitalisierung von Kulturgütern eine sehr große Chance bedeutet und nötig ist, ist unumstritten. Ein Knackpunkt ist nach wie vor die Vergütung. Für den Deutschen Kulturrat ist eine Vergütung der Urheber und Rechteinhaber bei der Digitalisierung von Kulturgütern unabdingbar. Eine Ausnahme stellen lediglich gemeinfreie Werke dar. Bedenklich war bei der gestrigen Anhörung im Deutschen Bundestag die deutliche Forderung des Vertreters von Google an die Politiker, im anstehenden Gesetzesverfahren zur Digitalisierung von verwaisten und vergriffenen Werken auch die kommerzielle Verwertung zuzulassen. Dies würde eine vollständig neue Diskussion, nicht nur über die Höhe der Vergütung, zwingend verlangen."

Die Resolution des Deutschen Kulturrates zur schnellen und rechtssicheren Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke

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