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Hamburg

Landesrahmenvertrag macht den Weg frei: Zusätzliche Ganztagsangebote für rund 10.000 weitere Schüler/-innen

Mehr zu: Bildungsausgaben, Ganztagsschule, Hamburg, Rabe, Schule
Hamburg, 27.01.2012 -

Vertreter der Schulbehörde, Sozialbehörde und der Jugendhilfe-Dachverbände haben heute im Hamburger Rathaus den Landesrahmenvertrag "Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (GBS)" unterzeichnet. Damit ist der Weg frei für eine gute Zusammenarbeit von Schule und Hort mit dem Ziel, in den nächsten Jahren für rund 10.000 Schülerinnen und Schülern ein zusätzliches Ganztagsangebot an den Schulen zu schaffen.

Schulsenator Ties Rabe: "Ich freue mich sehr, dass wir nach längeren Verhandlungen den gemeinsamen Vertrag unterzeichnet haben. Das Neben- und teilweise Gegeneinander von Schule und Hort führt jetzt zu einem Miteinander, von dem Hamburgs Schülerinnen und Schüler profitieren: Lehrer, Sozialpädagogen und Erzieher ergänzen einander hervorragend. Durch diesen Schritt können wir in den nächsten Jahren rund 10.000 kostenlose zusätzliche Ganztagsplätze an den Grundschulen anbieten. Statt bisher rund 30 Prozent können künftig bis zu 50 Prozent der Schulkinder an Ganztagsangeboten teilnehmen. Der neue Landesrahmenvertrag bietet große Chancen für einen geordneten Ausbau der Ganztagsangebote. In den letzten Jahren ist der Ausbau des Ganztagsangebots mehrfach gestoppt und sogar unterbrochen worden. Die Nachfrage nach verlässlicher Betreuung an Schulen ist groß, deshalb nutzen wir jetzt im Interesse vieler Kinder und Familien diese Chancen."

Sozialsenator Detlef Scheele: "Bisher haben sich die beiden Systeme Schule und Jugendhilfe oftmals gegeneinander abgegrenzt. Mit diesem Vertrag schaffen wir einen ganz neuen Rahmen dafür, dass Schule und Jugendhilfe die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder im Ganztag gemeinsam gestalten. So kann eine neue Qualität von Bildung entstehen. Wir hoffen, dass sich durch eine bunte Angebotsgestaltung am Nachmittag die Zufriedenheit der Kinder und der Eltern deutlich verbessert."

Kernpunkte des Landesrahmenvertrags sind:

  • Es gibt zusätzliche finanzielle Mittel für die Nachmittagsbetreuung, dadurch ist die nun vereinbarte Personalsituation durchaus mit der Erzieher-Kind Relation im Hort vergleichbar. Durch zusätzlich im Rahmen des Pädagogischen Budgets zur Verfügung gestellte Mittel, durch die Tatsache, dass die Kinder im Durchschnitt vier Mal die Woche teilnehmen, und durch die Einbindung weiterer Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendmusikschulen und der Sportvereine in die Nachmittagsbetreuung senkt sich die Erzieher-Kind Relation noch weiter. Für Förder- und Sprachheilschulen gilt ein besonderer Betreuungsschlüssel von 1:12.

  • Für jedes Kind mit Behinderung werden im Jahr zusätzlich bis zu 4.000 € pro Jahr zur Verfügung gestellt. Sollte z.B. bei mehrst-schwerfach-behinderten Kindern dies nicht ausreichen, gibt es zudem nach einer Prüfung die Möglichkeit von Einzelvereinbarungen. Damit ist die Grundlage dafür geschaffen, dass alle Kinder vom Ganztagsprogramm des Senats profitieren. Insgesamt wird so mehr als drei Mal so viel Geld wie bisher für die Inklusion am Nachmittag bereitgestellt.

  • Es werden Wege für eine Zusammenarbeit zwischen Schule, Hort sowie den Freizeit- und Kulturangeboten des Stadtteils eröffnet. So regelt der Landesrahmenvertrag, dass Schule und Hort ihre Ganztagsangebote mit den vielfältigen Angeboten des Stadtteils vernetzen und dazu entsprechende Konzepte erarbeiten. Durch finanzielle Anreize sind auch die Möglichkeiten der Kooperation an den Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept verbessert worden.

  • Um die Raumsituation zu verbessern und Schulräume auf das Nachmittagsangebot einzustellen, werden zusätzlich zum normalen schulischen Budget jedes Jahr weitere 2,5 Millionen Euro für Möbel und Einrichtung der Klassenräume zur Verfügung gestellt.

  • Darüber hinaus werden in den nächsten Jahren alle Grundschulen mit Kantinen ausgestattet. Dafür werden zusätzlich bis zu 100 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

  • Mit zahlreichen Maßnahmen wird die Zusammenarbeit von Schule und Hort verbessert. So erhalten die Standorte künftig jeweils 25.000 Euro für Kooperationszeiten, in denen Erzieher, Sozialpädagogen und Lehrer gemeinsam die pädagogische Arbeit organisieren und gestalten können. Die Kooperationspartner sollen in diesem Sinne auch Stimm- und Rederecht in den Schulkonferenzen erhalten.

  • An den Schulen wird die ganztägige Bildung und Betreuung täglich von 6 bzw. 7 bis 18 Uhr sowie in den Ferien angeboten. Die Teilnahme ist ab Klasse 1 für alle Kinder in der Kernzeit von 13 bis 16 Uhr kostenlos. Für die Teilnahme an den Rand- und Ferienzeiten werden wie bisher im Hort Gebühren erhoben. Das sozial gestaffelte Gebührensystem wird erstmals ergänzt durch sozial gestaffelte Essenspreise, die allen Kindern die Teilnahme garantieren.

  • Der Vertrag wird ab dem Schuljahr 2012/13 in Gänze umgesetzt, Es wird eine Vertragskommission zur Qualitätssicherung und Begleitung des Projekts eingerichtet. Die Laufzeit des Vertrages endet am 31.12.2015.

Schulsenator Ties Rabe: "Mit dem Landesrahmenvertrag haben wir erhebliche Verbesserungen gegenüber der bisherigen Planung durchgesetzt und viele Wünsche nach pädagogischer Qualität und guter Zusammenarbeit berücksichtigt. Auf dieser guten Grundlage werden wir jetzt gemeinsam mit allen Beteiligten, unter anderem mit der Elternkammer und dem Landeselternausschuss, die weitere Umsetzung der Reform beraten. Wir sind sehr zuversichtlich, Fragen rund um den Zeitplan für die Reform, die Teilnahmezeiten und die Gebühren einvernehmlich zu lösen."

Ansprechpartner

1 Kommentar (es gelten unsere Kommentarregeln)
von Dr. Walter Scheuerl, am 27.01.2012, 15:00

Schulsenator Rabe und der zur Vertragsunterzeichnung heute Mittag anwesende Mitarbeiter der Sozialbehörde - Senator Scheele und sein Staatsrat waren gar nicht erst gekommen – mussten im Rahmen der vorangegangenen Pressekonferenz auf Nachfrage der Journalisten einräumen, dass die betroffenen Eltern bzw. deren gesetzliche Vertretung: der Landeselternausschuss (LEA) nicht über die Einzelheiten des Entwurfs des Landesrahmenvertrages (LRV-GBS) informiert worden und auch nicht dazu angehört worden sind.

Der heute unterzeichnete Vertrag ist damit formell rechtswidrig. Gemäß § 25 des Kinderbetreuungsgesetzes (KibeG) sind Information und Anhörung der betroffenen Eltern durch die Sozialbehörde zwingend vorgeschrieben:

§ 25 Bezirks- und Landeselternausschuss

(1) …

(2) … Die für die Jugendhilfe zuständige Behörde hat den Landeselternausschuss über wesentliche die Kindertagesstätten betreffende Angelegenheiten zu informieren und zu hören.

Auf die weitere Nachfrage, ob denn der zwischen Behörden und Trägern ausgehandelte Vertragstext dem Landeselternausschuss überhaupt vorab zur Kenntnis gegeben worden ist, kam von Seiten der Träger sogar die zynische Antwort, der Vertrag habe doch bei Facebook gestanden.

Völlig unabhängig davon, ob die Rechtswidrigkeit des heute unterzeichneten Vertrages nachträglich durch eine Anhörung des LEA geheilt werden kann, haben Schulsenator Rabe und sein Kollege Sozialsenator Scheele eine große Chance vertan: Der heute unterschriebene Vertragstext klammert alle wesentlichen Fragen aus:

1. Unklar ist, wie viel die Betreuung der Kinder vor 8 Uhr und nach 16 Uhr sowie in den Ferien kosten wird. Schulsenator Ties Rabe hat ein neues Gebührenmodell "noch vor den Frühjahrsferien" angekündigt – böse Überraschungen für die Eltern nicht ausgeschlossen

2. Offen ist weiterhin, ob die 36 Grundschulen, die einen Antrag auf GBS-Nachmittagsbetreuung bei der Behörde gestellt haben, bei ihrem Vorhaben bleiben, nachdem sie erst nachträglich vom Schulsenator erfahren haben, dass die gesamte Organisation der Mittagsverpflegung von der Auswahl über den Einkauf, die Essenausgabe, das Spülen des Geschirrs bis hin zur anschließenden Reinigung der Räume für die Essenausgabe in der Verantwortung der Schulen liegen soll – finden sich genug Lehrkräfte für diese Aufgaben (anders als an den weiterführenden Schulen scheiden die GBS-Grundschuleltern für eine ehrenamtliche Übernahme dieser Arbeiten aus, da sie ja berufstätig und auf die Nachmittagsbetreuung ihrer Kinder angewiesen sind)

3. Die Organisation und rechtliche Verantwortung für die Aufsichtspflicht während der Mittagsverpflegung ist nach wie vor ungeklärt

4. Die wenigsten Grundschulen verfügen über Kantinenräume, in denen eine vernünftige Verpflegung der Kinder möglich wäre, rechtzeitige Zubauten verspricht auch der Senator nicht

5. Die seit langem versprochene Evaluation der Erfahrungen aus den GBS-Pilotschulen steht noch immer aus, so dass die 36 Grundschulen, die sich für einen Start im Sommer angemeldet haben, „das Rad neu erfinden“ und jede für sich die gesamte Vorbereitung und Planung neu leisten muss – mit allen eventuellen Fehlern, die man bei einer rechtzeitigen Evaluation hätte vermeiden können

6. Es fehlen bis heute Mindeststandards für die GBS-Schulen (Räumlichkeiten und deren Ausstattung, pädagogisches Konzept, Flexibilität bei den Betreuungs- und Abholzeiten u.a.)

Die eigentlich interessante Frage ist damit in den kommenden Wochen, wie viele der 36 Grundschulen, deren Schulkonferenzen gutgläubig einen Antrag auf Bewilligung einer GBS-Nachmittagsbetreuung gestellt haben, an ihrem Antrag überhaupt festhalten werden. Gezwungen sind die Schulen nach dem heute unterzeichneten Papier ohnehin nicht.

Für alle Eltern, die ihr Kind zur Zeit in einem guten Hort untergebracht haben, wird das heute lediglich als Stückwerk vorgestellte behördliche Betreuungsziel keine wirkliche Alternative sein. Da § 18 des Papiers darüber hinaus die Wahlmöglichkeit zwischen Hort und GBS-Betreuung in der Schule unberührt lässt, ist hier noch mit einiger Bewegung in Richtung Horte statt GBS-Schulen zu rechnen.


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