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Letzte Änderung: 17.05.2013, 17:02
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Pressemeldung
Deutsches Studentenwerk
BAföG:

Darlehensteilerlass für schnelles Studium oder gutes Examen nur noch 2012

Regelung läuft Ende dieses Jahres aus - Deutsches Studentenwerk (DSW) informiert - 31.000 BAföG-geförderte Studierende profitieren 2009 und 2010

Mehr zu: BAföG, Bildungsausgaben, Stipendien, Studiengebühren, Studienkredite, Hochschule
Berlin, 23.02.2012 -

Für Studentinnen und Studenten, die BAföG erhalten und kurz vor ihrem Abschluss stehen, hat das Deutsche Studentenwerk (DSW) einen wichtigen Hinweis: Nur noch für Abschlüsse in diesem Jahr gibt es im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) einen Darlehensteilerlass für ein schnelles Studium oder ein sehr gutes Examen. Danach läuft die Regelung aus.

"Wir bedauern, dass dieser Leistungsanreiz beim BAföG wegfällt", sagt Achim Meyer auf der Heyde, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks. "Schade, dass Bund und Länder nicht daran festhalten wollten." Rund 31.000 Studierenden hätten in den Jahren 2010 und 2011 davon profitiert, so Meyer auf der Heyde.

Das BAföG wird zur einen Hälfte als staatlicher Zuschuss gezahlt, der nicht zurückgezahlt werden muss, zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen, bei dem höchstens 10.000 Euro zurückgezahlt werden müssen.

Wer BAföG erhält und bis zum 31. Dezember 2012 sein Studium mit einem sehr guten Examen oder besonders zügig abschließt, kann bis 2017 den Darlehensteilerlass beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Es wickelt die Rückzahlung des BAföG-Darlehensanteils ab.

Die Raten der Rückzahlung liegen je nach Einkommen bei mindestens 105 Euro monatlich. Wessen Nettoeinkommen zu Beginn der Rückzahlungsphase unter 1.070 Euro im Monat liegt, kann einen Aufschub beantragen.

Kann man hingegen einen großen Teil des BAföG-Darlehens oder gar die ganze Summe auf einmal zurückzuzahlen, wird einem ein Teil erlassen. Diese Form des Darlehensteilerlasses bleibt auch über das Jahr 2012 hinaus bestehen.

Merkblatt BAföG-Darlehensrückzahlung

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