Gesamt Landes Elternvertretung des Saarlandes (GLEV)
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Die Gesamtlandeselternvertretung ist die Dachorganisation der Landeselternvertretungen im Saarland und besteht seit 1986. Die ersten gesetzlichen Grundlagen für Elternvertretungen im Saarland datieren aus dem Jahr 1948. Die Schulgesetze wurden jedoch grundlegend 1974 überarbeitet. Wie im saarländischen Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) unter § 66 a vorgesehen, haben sich die Vorsitzenden der saarländischen Landeselternvertretungen zu einer Gesamtlandeselternvertretung (GLEV) zusammengeschlossen. Mitglieder der GLEV sind:der/die Vorsitzende von: der Landeselternvertretung Grundschule; Erweiterten Realschule; Gesamtschule; Gymnasium; Schulen für Behinderte; Berufsschule; Berufsfach, Fach-, Berufsaufbau- und Fachoberschulen Die GLEV wird vertreten durch ihre/n Vorsitzende/n bzw. deren/dessen Stellvertreter/in. Daneben wird ein/e Schriftührer/in und ein/e Schatzmeisterin gewählt. Die GLEV ist überparteilich, überkonfessionell und arbeitet ehrenamtlich. Grundlagen siehe Schulmitbestimmungsgesetz, IV Erziehungsberechtigte unter: http://www.bildung.saarland.de/Schulrecht |
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