Mit dem neu gestalteten § 12 im Hamburgischen Schulgesetz erhalten Eltern von behinderten Kindern und Jugendlichen das Recht zu wählen, ob ihr Kind an einer Regelschule unterrichtet und gefördert wird oder eine Sonderschule besucht. Im Schuljahr 2010/11 beginnt die Einführung dieser neuen Regelung in den 1. und 5. Klassen. Damit setzt Hamburg die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen um. "Kinder mit Behinderungen sollen das Recht erhalten, nicht getrennt von anderen unterrichtet zu werden, sondern am gemeinsamen Schulleben teilzunehmen, wenn die Eltern dies wünschen", sagt Bildungssenatorin Christa Goetsch. "Das ist ein wichtiger Schritt, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu wahren."
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