In der gestrigen Sitzung der Deputation wurden wie jedes Jahr um diese Zeit die Maßnahmen zur Schulorganisation des kommenden Schuljahrs beschlossen. Dabei geht es um die Errichtung, Schließung, Zusammenlegung, Umwandlung, Teilung und Verlegung von Schulen sowie darum, wo Eingangsklassen für die verschiedenen Schulformen eingerichtet werden. Außerdem wird über Ausnahmen von der vorgeschriebenen Mindestzügigkeit beschlossen. Wird die Mindestzügigkeit in den Eingangsklassen in zwei aufeinander folgenden Schuljahren nicht erreicht, so werden nach dem Hamburger Schulgesetz in der Regel an der betreffenden Schule im darauf folgenden Jahr keine Eingangsklassen mehr eingerichtet.
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