(hib/BOB) Wer beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen zu tun hat oder zu tun haben wird, soll künftig verpflichtet werden, dem Arbeitgeber ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Aus diesem Grund, muss das Bundeszentralregister geändert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ([16/12427](http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/124/1612427.pdf)) vor. Sie weist darauf hin, dass Verurteilungen zu niedrigen Strafen und bestimmte Verurteilungen von Jugendlichen und Heranwachsenden, bei denen keine negative Bewährungsprognose bestehe, nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen würden. Das Bundeszentralregister müsse aber in die Lage versetzt werden, bei bestimmten Taten, insbesondere bei Sexualdelikten, Auskunft zu erteilen.
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