(hib/HAU) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ([16/10808](http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/108/1610808.pdf)) wird von Experten weitgehend begrüßt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. In der Behindertenrechtskonvention (BRK), so hieß es, würden behindertenpolitische Empfehlungen gegeben, mit dem Ziel der vollen Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft. Dem Bekenntnis zur Konvention müssten nun allerdings auch Taten folgen. Skepsis herrscht hingegen bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die vor einer "Überreglementierung" mit "kontraproduktiven Ergebnissen" warnte.
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