(hib/HIL) In Algerien, Botswana, Burkina Faso, Kasachstan und Usbekistan sind alle Religionsgemeinschaften registrierungs- oder genehmigungspflichtig. In Ländern wie China, Laos und Vietnam müssten sich Religionsgemeinschaften einer staatlich anerkannten Kirche unterordnen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ([16/10009](http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610009.pdf)) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sicherstellung des Menschenrechts der Religions- und Glaubensfreiheit ([16/7902](http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/079/1607902.pdf)). In Dschibuti, El Salvador, Eritrea, Indonesien, Kuwait, Libyen, Paraguay, Sudan, Türkei und Uganda unterliegen nach Auskunft der Bundesregierung nur die nicht anerkannten religiösen Minderheiten einer Registrierungspflicht.
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